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Kinderfreibetrag oder Kindergeld 2026 – Wer bekommt was?

Kindergeld 250 €/Monat oder Kinderfreibetrag 9.540 €? Das Finanzamt prüft automatisch. Ab welchem Einkommen der Freibetrag mehr bringt.

Eltern in Deutschland bekommen für ihre Kinder entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag – nie beides gleichzeitig für denselben Zweck. Das Finanzamt entscheidet automatisch, welche Variante für dich günstiger ist. Für die meisten Familien bedeutet das: Kindergeld kommt monatlich aufs Konto, der Freibetrag wirkt nur in höheren Einkommensklassen. Hier ist die komplette Rechnung mit der Einkommensgrenze, ab der sich die Frage überhaupt stellt.

Kindergeld 2026 – die einfache Grundförderung

KennwertBetrag 2026
Kindergeld pro Kind255 € /Monat
Jahressumme pro Kind3.060 €
AuszahlungMonatlich durch die Familienkasse (Arbeitsagentur)
StandardbezugBis zum 18. Geburtstag
Verlängerung bei Ausbildung/StudiumBis zum 25. Geburtstag
Einkommensgrenze für volljährige KinderUnbegrenzt (seit 2012)

Das Kindergeld war seit der letzten Erhöhung zum 1. Januar 2025 für alle Kinder identisch bei 255 €. Frühere Staffelungen (ab 3. oder 4. Kind mehr) gibt es nicht mehr – jedes Kind bekommt den gleichen Betrag. Das wurde mit dem "Inflationsausgleichsgesetz" vereinheitlicht.

Der Kinderfreibetrag – die Alternative für Gutverdiener

BestandteilBetrag 2026 (pro Elternpaar zusammen)
Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 6 EStG)6.612 €
BEA-Freibetrag (Betreuung, Erziehung, Ausbildung)2.928 €
Gesamter Kinderfreibetrag9.540 €
Pro Elternteil (bei getrennter Veranlagung)4.770 €

Der Freibetrag reduziert das zu versteuernde Einkommen. Der tatsächliche Steuervorteil hängt damit vom persönlichen Grenzsteuersatz ab. Bei einem Paar mit 100.000 € Jahreseinkommen und Grenzsteuersatz 35 % ergibt das eine Steuerersparnis von rund 9.540 € × 35 % = 3.339 € pro Jahr – mehr als die 3.060 € Kindergeld. Dann wirkt der Freibetrag.

Die Günstigerprüfung – automatisch und ohne Antrag

Du musst dich nicht zwischen Kindergeld und Freibetrag entscheiden. Das Finanzamt führt bei jeder Steuererklärung automatisch die Günstigerprüfung durch und wählt die Variante, die für dich den höchsten Vorteil bringt.

Der Mechanismus:

  1. Du beantragst Kindergeld bei der Familienkasse (einmalig, nach der Geburt).
  2. Du bekommst das Kindergeld monatlich aufs Konto.
  3. Am Ende des Jahres berechnet das Finanzamt in der Steuerveranlagung zwei Varianten: Steuer mit abgezogenem Freibetrag vs. Steuer ohne Freibetrag + erhaltenes Kindergeld.
  4. Wenn der Freibetrag günstiger war: Das ausgezahlte Kindergeld wird der Einkommensteuer hinzugerechnet (kompensiert) und stattdessen der Freibetrag abgezogen. Ergebnis: Du bekommst die Differenz als Erstattung.
  5. Wenn das Kindergeld günstiger war: Keine Änderung, das Kindergeld bleibt wie ausgezahlt.

Deshalb gilt: Kindergeld immer beantragen. Selbst wenn später der Freibetrag günstiger wäre – die automatische Verrechnung klappt nur, wenn du das Kindergeld bezogen hast.

Ab wann lohnt sich der Freibetrag?

Die Kippstellen, ab denen der Kinderfreibetrag günstiger wird als das Kindergeld (zu versteuerndes Einkommen, 1 Kind, 2026):

FamilienstatusKippstelle zu versteuerndes EinkommenTypisches Brutto-Gehalt
Alleinerziehend (Einzelveranlagung)ca. 40.000 €ca. 48.000 € brutto
Ehepaar Zusammenveranlagungca. 75.000–80.000 €ca. 90.000 € brutto
Verheiratet, Splittingtariferst ab höheren Einkommen vorteilhaftca. 95.000–100.000 € brutto
Kindergeld vs. Kinderfreibetrag: Wer gewinnt wann? 0 € 1,5k 3k 4,5k € Kindergeld 3.060 € Freibetrag (Ehepaar) Kippstelle ~90k Brutto 30k 50k 70k 90k 110k 130k € Bruttogehalt Familie
Unter 90k € Brutto: Kindergeld günstiger. Darüber: Freibetrag durch höheren Grenzsteuersatz.

Bei zwei oder mehr Kindern verschiebt sich die Kippstelle nach oben, weil das Kindergeld mitmultipliziert wird. Für die meisten deutschen Familien (Durchschnittsbrutto ca. 50.000 € pro Partner) ist deshalb das Kindergeld günstiger.

Der Zusatz-Trick: Soli und Kirchensteuer profitieren unabhängig

Auch wenn das Kindergeld in der Einkommensteuer günstiger ist: Der Kinderfreibetrag wird trotzdem bei der Berechnung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer berücksichtigt. Das gilt als "ungeschmälert" (§ 3 Abs. 2a SolzG).

Das macht je nach Einkommen 100 bis 400 € pro Jahr zusätzlich aus – ohne, dass du aktiv etwas tun musst. Das Finanzamt verrechnet automatisch.

Steuerklasse 2 für Alleinerziehende – der Extra-Vorteil

Wer alleinerziehend ist (ohne zweite erwachsene Person im Haushalt), hat Anspruch auf Steuerklasse 2. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (2026: 4.260 € für das erste Kind, 240 € je weiteres) wird direkt monatlich in den Lohnsteuerabzug eingerechnet.

Das bedeutet: Alleinerziehende haben monatlich rund 60–80 € mehr Netto als in Steuerklasse 1 – unabhängig von der Günstigerprüfung.

Kinderfreibetrag übertragen

Bei getrennten Eltern wird der Freibetrag standardmäßig hälftig aufgeteilt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Elternteil den kompletten Freibetrag beanspruchen:

  • Unterhaltspflicht nicht erfüllt: Wer seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht mindestens zu 75 % nachkommt, verliert Anspruch auf seine Hälfte des Freibetrags.
  • BEA-Freibetrag: Kann separat übertragen werden, wenn das Kind nur bei einem Elternteil gemeldet ist und der andere nicht zum BEA-Bereich beiträgt.
  • Vollständige Übertragung: Mit Zustimmung beider Eltern über die Anlage K der Steuererklärung.

Häufige Fragen

Wo beantrage ich Kindergeld?

Bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (§ 67 EStG). Antrag schriftlich oder über das Online-Portal. Benötigt: Geburtsurkunde des Kindes, Steuer-ID von Elternteilen und Kind. Ausländische Eltern brauchen zusätzlich Aufenthaltstitel.

Kindergeld rückwirkend beantragen?

Ja, bis zu 6 Monate rückwirkend (§ 70 Abs. 1 EStG). Später gestellte Anträge verlieren den Anspruch für die weiter zurückliegenden Monate.

Kindergeld bei Studium oder Ausbildung – bis wann?

Bis zum 25. Geburtstag, wenn das Kind sich in Erstausbildung, Studium, FSJ/FÖJ oder Bundesfreiwilligendienst befindet. Auch Übergangszeiten von bis zu 4 Monaten zwischen Abschnitten sind abgedeckt.

Was passiert, wenn das Kind selbst verdient?

Seit 2012 gibt es keine Einkommensgrenze mehr für das Kind. Nebenjobs oder Werkstudent-Tätigkeiten gefährden den Kindergeld-Anspruch nicht. Ausnahme: Eine zweite vollwertige Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Wochenstunden nach der Erstausbildung kann den Anspruch beenden.

Was ist mit Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag (§ 6a BKGG) ist eine zusätzliche Leistung für Familien mit geringem Einkommen – maximal 297 € /Monat pro Kind (2026). Bei Anspruch auf Bürgergeld ausgeschlossen. Antrag bei der Familienkasse.

Gibt es Kindergeld auch für Pflegekinder?

Ja, wenn das Kind dauerhaft im Haushalt aufgenommen wurde und ein familienähnliches Verhältnis besteht. Nicht für kurzfristige Krisen-Pflege.

Worauf es ankommt

Für 95 % der Familien: Kindergeld beantragen, monatlich kassieren, Sache erledigt. Die Günstigerprüfung läuft im Hintergrund und gleicht nur bei sehr hohen Einkommen (ab ca. 90.000 € Brutto bei Ehepaaren) zugunsten des Freibetrags aus. Alleinerziehende profitieren zusätzlich von der Steuerklasse 2 mit Entlastungsbetrag.

Wer ausrechnen will, ob sich die Differenz bei seinem Einkommen bemerkbar macht: Im Brutto-Netto-Rechner sind Kinderfreibetrag-Optionen hinterlegt. Die Differenz zwischen "mit Kindern" und "ohne Kinder" ist bei Gutverdienern oft sichtbar – dann wirkt die Günstigerprüfung später zu ihren Gunsten.

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