Steuerklasse II 2026
Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt
Netto berechnen mit Steuerklasse 2
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Was ist Steuerklasse 2?
Die Steuerklasse 2 berücksichtigt den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.260 € pro Jahr (plus 240 € für jedes weitere Kind). Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind im Haushalt lebt, für das Kindergeld oder Kinderfreibetrag gewährt wird, und keine weitere erwachsene Person im Haushalt wohnt.
Freibeträge Steuerklasse 2
Grundfreibetrag: 12.348 €, Entlastungsbetrag Alleinerziehende: 4.260 €, Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 €, Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 €
Beispielrechnungen Steuerklasse 2
| Brutto | Lohnsteuer | Abzüge gesamt | Netto | Quote |
|---|---|---|---|---|
| 2.000 € | 16 € | 451 € | 1.549 € | 77,4% |
| 3.000 € | 199 € | 851 € | 2.149 € | 71,6% |
| 4.000 € | 418 € | 1.288 € | 2.712 € | 67,8% |
| 5.000 € | 665 € | 1.752 € | 3.248 € | 65,0% |
| 6.000 € | 944 € | 2.228 € | 3.772 € | 62,9% |
Annahmen: kinderlos, ohne Kirchensteuer, durchschnittlicher GKV-Zusatzbeitrag 2,9 %, Nordrhein-Westfalen. Bis 2.000 € Brutto gilt der Übergangsbereich (Midijob) mit reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen.
Gut zu wissen
- Entlastungsbetrag von 4.260 € reduziert die Lohnsteuer spürbar
- Muss aktiv beim Finanzamt beantragt werden
- Entfällt bei Einzug eines Partners in den Haushalt
- +240 € für jedes weitere Kind im Haushalt