Steuerklasse II 2026

Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt

Netto berechnen mit Steuerklasse 2

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Was ist Steuerklasse 2?

Die Steuerklasse 2 berücksichtigt den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.260 € pro Jahr (plus 240 € für jedes weitere Kind). Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind im Haushalt lebt, für das Kindergeld oder Kinderfreibetrag gewährt wird, und keine weitere erwachsene Person im Haushalt wohnt.

Freibeträge Steuerklasse 2

Grundfreibetrag: 12.348 €, Entlastungsbetrag Alleinerziehende: 4.260 €, Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 €, Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 €

Beispielrechnungen Steuerklasse 2

Brutto Lohnsteuer Abzüge gesamt Netto Quote
2.000 € 16 € 451 € 1.549 € 77,4%
3.000 € 199 € 851 € 2.149 € 71,6%
4.000 € 418 € 1.288 € 2.712 € 67,8%
5.000 € 665 € 1.752 € 3.248 € 65,0%
6.000 € 944 € 2.228 € 3.772 € 62,9%

Annahmen: kinderlos, ohne Kirchensteuer, durchschnittlicher GKV-Zusatzbeitrag 2,9 %, Nordrhein-Westfalen. Bis 2.000 € Brutto gilt der Übergangsbereich (Midijob) mit reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen.

Gut zu wissen

  • Entlastungsbetrag von 4.260 € reduziert die Lohnsteuer spürbar
  • Muss aktiv beim Finanzamt beantragt werden
  • Entfällt bei Einzug eines Partners in den Haushalt
  • +240 € für jedes weitere Kind im Haushalt

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