Methodik, Wie wir rechnen
Transparenz ist uns wichtig. Hier erfährst du, auf welcher Grundlage unser Brutto-Netto-Rechner arbeitet, wie wir Inhalte aktualisieren und wie du Korrekturen melden kannst.
1. Datengrundlage
Alle Berechnungen basieren auf den offiziellen Lohnsteuer-Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen für das Jahr 2026 sowie den einschlägigen Paragraphen des Einkommensteuergesetzes (EStG) und des Sozialgesetzbuches (SGB). Folgende Quellen liegen den Berechnungen zugrunde:
- Lohnsteuer-Berechnung: §32a EStG (Einkommensteuertarif), §39b EStG (Lohnsteuerberechnung), Programmablaufplan des BMF 2026
- Soli-Zuschlag: Solidaritätszuschlaggesetz (SolzG), Freigrenze 2026: 36.260 € (Einzelveranlagung) / 72.520 € (Zusammenveranlagung)
- Krankenversicherung: Allgemeiner Beitragssatz 14,6 % + durchschnittlicher Zusatzbeitrag (2026 ca. 1,7 %), Beitragsbemessungsgrenze nach SGB V
- Pflegeversicherung: Beitragssatz 3,4 % (3,6 % in Sachsen, weil Buß- und Bettag dort Feiertag ist), Kinderlosenzuschlag 0,6 %
- Rentenversicherung: 18,6 % (Beitragsbemessungsgrenzen West/Ost laut SGB VI)
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 % (Stand 2026, laut BMAS)
- Kirchensteuer: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern
2. Berechnungsformel
Die Lohnsteuer wird nach §32a EStG anhand des Grundtarifs (Steuerklassen 1, 2, 4) bzw. des Splittingtarifs (Steuerklasse 3 für Verheiratete) ermittelt. Für die einzelnen Steuerklassen gelten unterschiedliche Freibeträge, die bei der monatlichen Berechnung über das ELStAM-Verfahren des Bundeszentralamts für Steuern berücksichtigt werden.
Vereinfacht stellt sich die Berechnung wie folgt dar:
Bruttogehalt − Vorsorgepauschale (Krankenkasse + Rentenversicherung anteilig) − Werbungskosten-Pauschbetrag (1.230 €/Jahr) − Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €/Jahr) − Kinderfreibeträge (falls Kinder vorhanden) ───────────────────────────────────── = Zu versteuerndes Einkommen → Lohnsteuer nach §32a EStG (Grund- oder Splittingtarif) Bruttogehalt − Lohnsteuer − Solidaritätszuschlag (5,5 % der Lohnsteuer, ab Freigrenze) − Kirchensteuer (8 oder 9 % der Lohnsteuer, falls Mitglied) − Arbeitnehmer-Anteile zu KV / PV / RV / AV ───────────────────────────────────── = Nettogehalt
3. Aktualisierungs-Zyklus
Wir prüfen die rechtlichen Grundlagen quartalsweise auf Änderungen. Bei kurzfristigen Anpassungen, etwa neuen BMF-Schreiben, geänderten Beitragssätzen oder Urteilen des Bundesfinanzhofs, aktualisieren wir betroffene Inhalte innerhalb von sieben Werktagen nach Bekanntwerden.
Jeder Ratgeber-Artikel und jede Tool-Seite zeigt sichtbar das Datum der letzten fachlichen Prüfung („Zuletzt geprüft am …") und den verantwortlichen Autor. Korrigierte Inhalte werden mit einem Änderungs-Vermerk und einem aktualisierten Prüfdatum gekennzeichnet.
4. Review-Prozess
Inhalte zu steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Themen unterliegen einem mehrstufigen Review-Prozess:
- Recherche: Auswertung der primären Rechtsquellen (Gesetze im Internet, BMF-Schreiben, BFH-Urteile, BMAS-Veröffentlichungen).
- Redaktion: Aufbereitung durch unsere Redaktion mit Fokus auf Verständlichkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
- Prüfung: Querlesen gegen mindestens drei unabhängige Quellen vor Veröffentlichung.
- Veröffentlichung: Mit sichtbarer Byline (Autor, Veröffentlichungs- und Prüfdatum).
- Monitoring: Regelmäßige Aktualitäts-Checks; Anpassung bei Gesetzes- oder Rechtsprechungs-Änderungen.
5. Aktualisierungs-Log
- 06.04.2026: Methodik-Seite veröffentlicht. Konsistentes YMYL-Trust-Layer eingeführt: Bylines, Quellen, Person- und Article-Schema.org auf allen Tool- und Ratgeber-Seiten.
- 27.02.2026: AdSense GDPR-Flow umgestellt auf Google Funding Choices (Consent Mode v2).
- 15.01.2026: Lohnsteuer-Tabellen 2026 eingespielt (BMF-Programmablaufplan).
- Stand 2026: Beitragssätze KV/PV/RV/AV nach Veröffentlichung des GKV-Spitzenverbands und BMAS aktualisiert.
6. Grenzen unseres Rechners
Unser Rechner deckt die große Mehrheit der Standard-Fälle sehr gut ab, er ist jedoch kein Ersatz für individuelle Steuerberatung. Folgende Konstellationen sind komplexer und sollten mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater besprochen werden:
- Mehrere Beschäftigungsverhältnisse mit unterschiedlichen Steuerklassen
- Selbstständige Nebeneinkünfte und Vorauszahlungen
- Vermietung und Verpachtung
- Auslandseinkünfte und Doppelbesteuerung
- Komplexe Kinderfreibeträge bei getrennten Eltern
- Außergewöhnliche Belastungen und Verlustverrechnung
7. Korrekturen melden
Trotz größter Sorgfalt können Fehler passieren. Wenn du eine Unstimmigkeit entdeckst, freuen wir uns über eine Nachricht, wir prüfen jeden Hinweis und aktualisieren betroffene Inhalte in der Regel innerhalb von sieben Werktagen.