Methodik – Wie wir rechnen
Transparenz ist uns wichtig. Hier erfährst du, auf welcher Grundlage unser Brutto-Netto-Rechner arbeitet, wie wir Inhalte aktualisieren und wie du Korrekturen melden kannst.
1. Datengrundlage
Alle Berechnungen basieren auf den offiziellen Lohnsteuer-Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen für das Jahr 2026 sowie den einschlägigen Paragraphen des Einkommensteuergesetzes (EStG) und des Sozialgesetzbuches (SGB). Folgende Quellen liegen den Berechnungen zugrunde:
- Lohnsteuer-Berechnung: §32a EStG (Einkommensteuertarif), §39b EStG (Lohnsteuerberechnung), Programmablaufplan des BMF 2026
- Soli-Zuschlag: Solidaritätszuschlaggesetz (SolzG) – Freigrenze 2026: 36.260 € (Einzelveranlagung) / 72.520 € (Zusammenveranlagung)
- Krankenversicherung: Allgemeiner Beitragssatz 14,6 % + durchschnittlicher Zusatzbeitrag (2026 ca. 1,7 %), Beitragsbemessungsgrenze nach SGB V
- Pflegeversicherung: Beitragssatz 3,4 % (3,6 % in Sachsen, weil Buß- und Bettag dort Feiertag ist), Kinderlosenzuschlag 0,6 %
- Rentenversicherung: 18,6 % (Beitragsbemessungsgrenzen West/Ost laut SGB VI)
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 % (Stand 2026, laut BMAS)
- Kirchensteuer: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern
2. Berechnungsformel
Die Lohnsteuer wird nach §32a EStG anhand des Grundtarifs (Steuerklassen 1, 2, 4) bzw. des Splittingtarifs (Steuerklasse 3 für Verheiratete) ermittelt. Für die einzelnen Steuerklassen gelten unterschiedliche Freibeträge, die bei der monatlichen Berechnung über das ELStAM-Verfahren des Bundeszentralamts für Steuern berücksichtigt werden.
Vereinfacht stellt sich die Berechnung wie folgt dar:
Bruttogehalt
− Vorsorgepauschale (Krankenkasse + Rentenversicherung anteilig)
− Werbungskosten-Pauschbetrag (1.230 €/Jahr)
− Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €/Jahr)
− Kinderfreibeträge (falls Kinder vorhanden)
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= Zu versteuerndes Einkommen
→ Lohnsteuer nach §32a EStG (Grund- oder Splittingtarif)
Bruttogehalt
− Lohnsteuer
− Solidaritätszuschlag (5,5 % der Lohnsteuer, ab Freigrenze)
− Kirchensteuer (8 oder 9 % der Lohnsteuer, falls Mitglied)
− Arbeitnehmer-Anteile zu KV / PV / RV / AV
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= Nettogehalt
3. Aktualisierungs-Zyklus
Wir prüfen die rechtlichen Grundlagen quartalsweise auf Änderungen. Bei kurzfristigen Anpassungen – etwa neuen BMF-Schreiben, geänderten Beitragssätzen oder Urteilen des Bundesfinanzhofs – aktualisieren wir betroffene Inhalte innerhalb von sieben Werktagen nach Bekanntwerden.
Jeder Ratgeber-Artikel und jede Tool-Seite zeigt sichtbar das Datum der letzten fachlichen Prüfung („Zuletzt geprüft am …") und den verantwortlichen Autor. Korrigierte Inhalte werden mit einem Änderungs-Vermerk und einem aktualisierten Prüfdatum gekennzeichnet.
4. Review-Prozess
Inhalte zu steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Themen unterliegen einem mehrstufigen Review-Prozess:
- Recherche: Auswertung der primären Rechtsquellen (Gesetze im Internet, BMF-Schreiben, BFH-Urteile, BMAS-Veröffentlichungen).
- Redaktion: Aufbereitung durch unsere Redaktion mit Fokus auf Verständlichkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
- Prüfung: Querlesen gegen mindestens drei unabhängige Quellen vor Veröffentlichung.
- Veröffentlichung: Mit sichtbarer Byline (Autor, Veröffentlichungs- und Prüfdatum).
- Monitoring: Regelmäßige Aktualitäts-Checks; Anpassung bei Gesetzes- oder Rechtsprechungs-Änderungen.
5. Aktualisierungs-Log
- 06.04.2026: Methodik-Seite veröffentlicht. Konsistentes YMYL-Trust-Layer eingeführt: Bylines, Quellen, Person- und Article-Schema.org auf allen Tool- und Ratgeber-Seiten.
- 27.02.2026: AdSense GDPR-Flow umgestellt auf Google Funding Choices (Consent Mode v2).
- 15.01.2026: Lohnsteuer-Tabellen 2026 eingespielt (BMF-Programmablaufplan).
- Stand 2026: Beitragssätze KV/PV/RV/AV nach Veröffentlichung des GKV-Spitzenverbands und BMAS aktualisiert.
6. Grenzen unseres Rechners
Unser Rechner deckt die große Mehrheit der Standard-Fälle sehr gut ab – er ist jedoch kein Ersatz für individuelle Steuerberatung. Folgende Konstellationen sind komplexer und sollten mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater besprochen werden:
- Mehrere Beschäftigungsverhältnisse mit unterschiedlichen Steuerklassen
- Selbstständige Nebeneinkünfte und Vorauszahlungen
- Vermietung und Verpachtung
- Auslandseinkünfte und Doppelbesteuerung
- Komplexe Kinderfreibeträge bei getrennten Eltern
- Außergewöhnliche Belastungen und Verlustverrechnung
7. Korrekturen melden
Trotz größter Sorgfalt können Fehler passieren. Wenn du eine Unstimmigkeit entdeckst, freuen wir uns über eine Nachricht – wir prüfen jeden Hinweis und aktualisieren betroffene Inhalte in der Regel innerhalb von sieben Werktagen.