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Methodik – Wie wir rechnen

Transparenz ist uns wichtig. Hier erfährst du, auf welcher Grundlage unser Brutto-Netto-Rechner arbeitet, wie wir Inhalte aktualisieren und wie du Korrekturen melden kannst.

1. Datengrundlage

Alle Berechnungen basieren auf den offiziellen Lohnsteuer-Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen für das Jahr 2026 sowie den einschlägigen Paragraphen des Einkommensteuergesetzes (EStG) und des Sozialgesetzbuches (SGB). Folgende Quellen liegen den Berechnungen zugrunde:

  • Lohnsteuer-Berechnung: §32a EStG (Einkommensteuertarif), §39b EStG (Lohnsteuerberechnung), Programmablaufplan des BMF 2026
  • Soli-Zuschlag: Solidaritätszuschlaggesetz (SolzG) – Freigrenze 2026: 36.260 € (Einzelveranlagung) / 72.520 € (Zusammenveranlagung)
  • Krankenversicherung: Allgemeiner Beitragssatz 14,6 % + durchschnittlicher Zusatzbeitrag (2026 ca. 1,7 %), Beitragsbemessungsgrenze nach SGB V
  • Pflegeversicherung: Beitragssatz 3,4 % (3,6 % in Sachsen, weil Buß- und Bettag dort Feiertag ist), Kinderlosenzuschlag 0,6 %
  • Rentenversicherung: 18,6 % (Beitragsbemessungsgrenzen West/Ost laut SGB VI)
  • Arbeitslosenversicherung: 2,6 % (Stand 2026, laut BMAS)
  • Kirchensteuer: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern

2. Berechnungsformel

Die Lohnsteuer wird nach §32a EStG anhand des Grundtarifs (Steuerklassen 1, 2, 4) bzw. des Splittingtarifs (Steuerklasse 3 für Verheiratete) ermittelt. Für die einzelnen Steuerklassen gelten unterschiedliche Freibeträge, die bei der monatlichen Berechnung über das ELStAM-Verfahren des Bundeszentralamts für Steuern berücksichtigt werden.

Vereinfacht stellt sich die Berechnung wie folgt dar:

Bruttogehalt
  − Vorsorgepauschale (Krankenkasse + Rentenversicherung anteilig)
  − Werbungskosten-Pauschbetrag (1.230 €/Jahr)
  − Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €/Jahr)
  − Kinderfreibeträge (falls Kinder vorhanden)
─────────────────────────────────────
= Zu versteuerndes Einkommen
  → Lohnsteuer nach §32a EStG (Grund- oder Splittingtarif)

Bruttogehalt
  − Lohnsteuer
  − Solidaritätszuschlag (5,5 % der Lohnsteuer, ab Freigrenze)
  − Kirchensteuer (8 oder 9 % der Lohnsteuer, falls Mitglied)
  − Arbeitnehmer-Anteile zu KV / PV / RV / AV
─────────────────────────────────────
= Nettogehalt
        

3. Aktualisierungs-Zyklus

Wir prüfen die rechtlichen Grundlagen quartalsweise auf Änderungen. Bei kurzfristigen Anpassungen – etwa neuen BMF-Schreiben, geänderten Beitragssätzen oder Urteilen des Bundesfinanzhofs – aktualisieren wir betroffene Inhalte innerhalb von sieben Werktagen nach Bekanntwerden.

Jeder Ratgeber-Artikel und jede Tool-Seite zeigt sichtbar das Datum der letzten fachlichen Prüfung („Zuletzt geprüft am …") und den verantwortlichen Autor. Korrigierte Inhalte werden mit einem Änderungs-Vermerk und einem aktualisierten Prüfdatum gekennzeichnet.

4. Review-Prozess

Inhalte zu steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Themen unterliegen einem mehrstufigen Review-Prozess:

  1. Recherche: Auswertung der primären Rechtsquellen (Gesetze im Internet, BMF-Schreiben, BFH-Urteile, BMAS-Veröffentlichungen).
  2. Redaktion: Aufbereitung durch unsere Redaktion mit Fokus auf Verständlichkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
  3. Prüfung: Querlesen gegen mindestens drei unabhängige Quellen vor Veröffentlichung.
  4. Veröffentlichung: Mit sichtbarer Byline (Autor, Veröffentlichungs- und Prüfdatum).
  5. Monitoring: Regelmäßige Aktualitäts-Checks; Anpassung bei Gesetzes- oder Rechtsprechungs-Änderungen.

5. Aktualisierungs-Log

  • 06.04.2026: Methodik-Seite veröffentlicht. Konsistentes YMYL-Trust-Layer eingeführt: Bylines, Quellen, Person- und Article-Schema.org auf allen Tool- und Ratgeber-Seiten.
  • 27.02.2026: AdSense GDPR-Flow umgestellt auf Google Funding Choices (Consent Mode v2).
  • 15.01.2026: Lohnsteuer-Tabellen 2026 eingespielt (BMF-Programmablaufplan).
  • Stand 2026: Beitragssätze KV/PV/RV/AV nach Veröffentlichung des GKV-Spitzenverbands und BMAS aktualisiert.

6. Grenzen unseres Rechners

Unser Rechner deckt die große Mehrheit der Standard-Fälle sehr gut ab – er ist jedoch kein Ersatz für individuelle Steuerberatung. Folgende Konstellationen sind komplexer und sollten mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater besprochen werden:

  • Mehrere Beschäftigungsverhältnisse mit unterschiedlichen Steuerklassen
  • Selbstständige Nebeneinkünfte und Vorauszahlungen
  • Vermietung und Verpachtung
  • Auslandseinkünfte und Doppelbesteuerung
  • Komplexe Kinderfreibeträge bei getrennten Eltern
  • Außergewöhnliche Belastungen und Verlustverrechnung

7. Korrekturen melden

Trotz größter Sorgfalt können Fehler passieren. Wenn du eine Unstimmigkeit entdeckst, freuen wir uns über eine Nachricht – wir prüfen jeden Hinweis und aktualisieren betroffene Inhalte in der Regel innerhalb von sieben Werktagen.

So meldest du eine Korrektur