👨👩👧Kinderfreibetrag vs. Kindergeld 2026 — Was lohnt sich?
Kindergeld 250 €/Monat oder Kinderfreibetrag 9.312 €? Die Günstigerprüfung entscheidet. Ab welchem Einkommen der Freibetrag mehr bringt.
Eltern stehen in Deutschland zwei Förderungen zu: das Kindergeld und der Kinderfreibetrag. Beides gleichzeitig gibt es nicht — das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist.
Kindergeld 2026
- Betrag: 250 € pro Monat pro Kind (seit 2025 einheitlich für alle Kinder)
- Jahressumme: 3.000 € pro Kind
- Auszahlung: Monatlich durch die Familienkasse
- Anspruch: Bis zum 18. Lebensjahr, bei Ausbildung/Studium bis 25
Kinderfreibetrag 2026
- Kinderfreibetrag: 6.612 € (pro Elternpaar)
- BEA-Freibetrag (Betreuung, Erziehung, Ausbildung): 2.928 €
- Gesamt: 9.540 € (pro Elternpaar) bzw. 4.770 € (pro Elternteil)
Der Freibetrag reduziert das zu versteuernde Einkommen und senkt damit die Steuerlast — aber nur, wenn der Steuervorteil höher ist als das Kindergeld.
Die Günstigerprüfung
Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch. Dabei wird verglichen:
- Option A: Kindergeld (3.000 €/Jahr pro Kind)
- Option B: Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag
Die günstigere Variante wird angewendet. Du musst nichts beantragen — das passiert automatisch über die Steuererklärung.
Ab welchem Einkommen lohnt sich der Freibetrag?
Der Kinderfreibetrag lohnt sich, wenn der Grenzsteuersatz hoch genug ist, um einen Steuervorteil von mehr als 3.000 € zu erzeugen:
- Zusammenveranlagung: Ab ca. 75.000–80.000 € zu versteuerndem Einkommen lohnt sich der Freibetrag
- Einzelveranlagung: Ab ca. 40.000 € zu versteuerndem Einkommen
Bei einem Grenzsteuersatz von 35 %: 9.540 € × 35 % = 3.339 € Steuervorteil > 3.000 € Kindergeld → Freibetrag lohnt sich.
Kinderfreibetrag und Steuerklasse 2
Alleinerziehende in Steuerklasse 2 profitieren zusätzlich vom Entlastungsbetrag: 4.260 € für das erste Kind, plus 240 € für jedes weitere. Dieser Betrag wird bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt — unabhängig von der Günstigerprüfung.
Praxis-Tipps
- Kindergeld immer beantragen: Es wird monatlich ausgezahlt und ist die Grundlage für die Günstigerprüfung
- Steuererklärung abgeben: Nur so kann das Finanzamt prüfen, ob der Freibetrag vorteilhafter wäre
- Kinderfreibetrag übertragen: Wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt, kann der andere Elternteil den vollen Freibetrag beanspruchen
- BEA-Freibetrag: Kann separat übertragen werden, wenn das Kind beim anderen Elternteil gemeldet ist
Soli-Zuschlag beachten
Der Kinderfreibetrag wird auch bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer berücksichtigt. Selbst wenn das Kindergeld günstiger ist, kann der Freibetrag den Soli und die Kirchensteuer senken — dieser Vorteil wird zusätzlich gewährt.
Jetzt dein Netto berechnen
Berechne kostenlos, wie viel von deinem Brutto nach allen Abzügen übrig bleibt.