Elterngeld berechnen 2026 – Höhe, Dauer, Steuerklassen-Trick
Elterngeld 2026: Berechnung, Höhe, Dauer, Partnerschaftsbonus. Steuerklassen-Wechsel rechtzeitig vor Geburt, Einkommensgrenze 175.000 €.
Ein Kind verändert viel – auch das Haushaltseinkommen. Das Elterngeld soll den Einkommensverlust abfedern, den Eltern in Kauf nehmen, wenn sie nach der Geburt Arbeitszeit reduzieren oder ganz pausieren. Was das Gesetz grob regelt, kennen die meisten: 65 Prozent vom Nettoeinkommen, mindestens 300, höchstens 1.800 Euro. Der spannende Teil steckt in den Details – und in einem legalen Trick mit der Steuerklasse, der in typischen Fällen mehrere Tausend Euro ausmacht.
Wer bekommt Elterngeld?
Anspruch haben alle Mütter und Väter, die ein Kind selbst betreuen und erziehen, mit dem Kind in einem Haushalt leben, ihre Erwerbstätigkeit auf maximal 32 Stunden pro Woche reduzieren und einen Wohnsitz in Deutschland haben (§ 1 BEEG). Auch Adoptiveltern, Pflegeeltern mit Adoptionsabsicht und – unter bestimmten Voraussetzungen – Großeltern können anspruchsberechtigt sein.
Seit dem 1. April 2024 gilt eine neue, strengere Einkommensgrenze: Paare mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen über 200.000 Euro im Jahr vor der Geburt hatten bereits damals keinen Anspruch mehr. Seit dem 1. April 2025 liegt die Grenze bei 175.000 Euro. Für Alleinerziehende gilt die Grenze von 150.000 Euro. Wichtig: Gemeint ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das Einkommen nach allen Abzügen – Werbungskosten, Vorsorgepauschale, Sonderausgaben.
Drei Varianten – welche passt zu welcher Familie?
| Variante | Dauer | Höhe | Typischer Anwendungsfall |
|---|---|---|---|
| Basiselterngeld | 12 Monate + 2 Partnermonate | 65–67 % des Netto, 300–1.800 € | Klassische Elternzeit, ein Elternteil pausiert ganz |
| Elterngeld Plus | bis zu 28 Monate + 4 Partnerschaftsbonus | halbe Höhe des Basiselterngelds | Teilzeit während der Elternzeit, gestreckter Bezug |
| Partnerschaftsbonus | 2–4 Zusatzmonate Elterngeld Plus | halbe Höhe, pro Partner | Beide Eltern arbeiten zeitgleich 24–32 Stunden/Woche |
Die drei Varianten sind kombinierbar. Beispiel: Mutter nimmt 10 Monate Basiselterngeld, danach 6 Monate Elterngeld Plus bei 20 Stunden Teilzeit – Vater nimmt die 2 Partnermonate als Basiselterngeld und danach ebenfalls 4 Monate Partnerschaftsbonus. Ergebnis: fast zwei Jahre durchgehend Leistung, mit flexiblem Arbeitsanteil.
Die Formel – so rechnet die Elterngeldstelle
Entscheidend ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der zwölf Monate vor dem Monat der Geburt (Bemessungszeitraum). Für Selbstständige wird das letzte abgeschlossene Kalenderjahr herangezogen. Die Elterngeldstelle berechnet pauschal:
- Bruttoeinkommen der zwölf Monate addieren.
- Pauschale Werbungskosten (1.230 €/Jahr seit 2023) abziehen.
- Pauschale Sozialabgaben in Höhe von 21 Prozent abziehen (21 % für 2026, auch wenn das individuell leicht abweicht).
- Lohnsteuer pauschal nach einer gesonderten Tabelle abziehen (vereinfachte Berechnung nach § 2e BEEG – nicht identisch mit der realen Lohnsteuer).
- Ergebnis ist das "Elterngeld-Netto", auf das dann der Prozentsatz angewendet wird.
Der Prozentsatz: Bei Elterngeld-Netto unter 1.240 € steigt er schrittweise von 65 Prozent auf bis zu 100 Prozent (bei Nettos unter 310 €). Über 1.240 € bleiben konstant 65 Prozent. Die Deckelung bei 1.800 € greift bei einem Elterngeld-Netto von rund 2.770 € – wer mehr verdient, bekommt das Maximum, aber keinen Aufschlag.
Boni, die häufig übersehen werden
- Geschwisterbonus: Wer mindestens ein weiteres Kind unter 3 Jahren (oder zwei unter 6 Jahren oder ein behindertes Kind unter 14) hat, bekommt 10 Prozent auf das Elterngeld aufgeschlagen – mindestens 75 €/Monat.
- Mehrlingszuschlag: Bei Zwillingen oder Drillingen kommen 300 € pro weiterem Kind obendrauf.
- Mindestbetrag: Auch wer vor der Geburt kein Einkommen hatte (Studium, Arbeitslosigkeit, direkt nach der Schule), bekommt 300 € Basiselterngeld oder 150 € Elterngeld Plus – eine Grundsicherung für alle Eltern.
Der Steuerklassen-Trick – legal, wirksam, aber mit Frist
Weil das Elterngeld auf Basis des Nettogehalts berechnet wird, wirkt jede Erhöhung des Nettos im Bemessungszeitraum direkt auf die Leistung durch. Der größte Hebel ist die Steuerklasse. In Ehen mit unterschiedlichem Einkommen lohnt sich der Wechsel des späteren Elterngeldbeziehers in Steuerklasse 3 – und zwar mindestens sieben Monate vor dem Monat der Geburt (§ 2c Abs. 3 BEEG).
Warum sieben Monate? Der Bemessungszeitraum umfasst die zwölf Monate vor dem Geburtsmonat. Damit die günstigere Steuerklasse in der Mehrzahl dieser Monate gilt (mindestens sieben), muss der Wechsel rechtzeitig wirksam sein. Wer zum Beispiel im Juni Kind erwartet, sollte bis spätestens November des Vorjahres in Steuerklasse 3 sein.
Konkretes Beispiel
Partnerin Nadine verdient 4.500 € brutto, Partner Thomas 3.000 €. Das Paar plant ein Kind – Nadine wird Elterngeld beziehen.
- Ohne Wechsel (Steuerklasse 4/4): Nadine hat rund 2.780 € Netto. Elterngeld: ca. 1.650 €/Monat × 14 Monate = 23.100 €.
- Mit rechtzeitigem Wechsel (3/5): Nadine steigt auf ca. 3.200 € Netto. Elterngeld: ca. 1.800 €/Monat (Höchstbetrag) × 14 = 25.200 €.
- Ersparnis: ca. 2.100 € zusätzlich bei gleichem Bruttoeinkommen.
Nach Ende des Elterngeldbezugs kann das Paar wieder zurück in 4/4 wechseln, ohne Nachteil. Der einzige Nachteil des Wechsels: Im Bemessungszeitraum muss Nadine höhere Lohnsteuer abgeführt haben – die kommt über die gemeinsame Steuererklärung aber zurück.
Wenn Elterngeld ausgezahlt wird – was passiert steuerlich?
Elterngeld ist steuerfrei – es wird nicht wie Gehalt versteuert. Aber es unterliegt dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Das bedeutet: Die Leistung erhöht den persönlichen Steuersatz auf die anderen Einkünfte des Jahres. Wer zusätzlich zum Elterngeld noch arbeitet (etwa weiter Teilzeit), zahlt auf diesen Arbeitslohn mehr Lohnsteuer.
Praktische Konsequenz: Die Steuererklärung ist im Elterngeldjahr Pflicht. Wer vergisst, sie abzugeben, riskiert Verspätungszuschläge. Wer sie ordentlich macht, hat meistens eine Nachzahlung von einigen hundert Euro zu leisten – das ist der Progressionsvorbehalt in Zahlen. Vorsorglich im Jahr des Elterngeldbezugs einen Betrag zurücklegen.
Elterngeld und Minijob / Selbstständigkeit
Arbeit während des Elterngeldbezugs ist erlaubt, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 32 Stunden nicht übersteigt (bis 1. April 2024 waren es noch 30 Stunden). Das gilt auch für Selbstständige. Der Zuverdienst wird vom Elterngeld abgezogen – aber nicht 1:1, sondern nach einer Ersatzeinkommens-Formel. Faustregel: Wer während des Bezugs wieder 1.500 € Netto im Monat verdient, bekommt etwa 500–700 € weniger Elterngeld.
Ein Minijob auf 538-Euro-Basis ist während des Elterngeldbezugs grundsätzlich möglich und wirkt sich in der Regel nicht auf die Leistungshöhe aus, weil das pauschale Elterngeld-Netto des Bemessungszeitraums unter die Zuverdienstgrenze fällt.
Häufige Fragen
Wann beantragt man Elterngeld?
Nach der Geburt, rückwirkend bis zu drei Monate. Später gestellte Anträge verlieren den Anspruch für die länger zurückliegenden Monate. In der Praxis: innerhalb der ersten vier Wochen nach Geburt stellen, mit der Geburtsurkunde als Anlage.
Können beide Eltern gleichzeitig Elterngeld beziehen?
Ja, bis zu zwei Monate im Rahmen der Partnermonate – beide gleichzeitig in Vollzeit-Elternzeit. Danach muss ein Elternteil wieder arbeiten (oder auf Elterngeld Plus wechseln).
Was passiert beim zweiten Kind während der Elternzeit?
Der Geschwisterbonus greift automatisch. Zusätzlich wird das Elterngeld des ersten Kindes weitergezahlt, bis der Bezugszeitraum endet. Für das zweite Kind beginnt ein neuer Bezugszeitraum. Das Einkommen vor der zweiten Geburt wird dabei anders berechnet: Monate mit Elterngeldbezug des Vorkindes können vom Bemessungszeitraum ausgeklammert werden.
Wird Weihnachtsgeld beim Elterngeld berücksichtigt?
Nein. Sonstige Bezüge wie Weihnachtsgeld, 13. Gehalt oder Boni fließen seit dem Bundesverfassungsgericht-Urteil 2020 nicht mehr in die Bemessung ein. Das reduziert bei vielen das Elterngeld um mehrere hundert Euro im Monat – war aber politische Entscheidung.
Ich bin selbstständig. Wie wird mein Elterngeld berechnet?
Bemessungsgrundlage ist der Gewinn aus dem letzten abgeschlossenen Kalenderjahr vor der Geburt (nicht die zwölf Monate vor dem Geburtsmonat wie bei Angestellten). Entscheidend ist der Steuerbescheid für dieses Jahr.
Was ist, wenn ich im Bemessungszeitraum Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen habe?
Diese Monate können auf Antrag aus dem Bemessungszeitraum ausgeklammert werden – bei Schwangerschaftsbeschwerden, Mutterschutz, Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Das erhöht in der Regel das Elterngeld, weil die Lücken durch Monate mit vollem Einkommen ersetzt werden.
Worauf es ankommt
Elterngeld ist mehr als eine pauschale Grundleistung – wer die Regeln kennt, kann die Summe über die Bezugsdauer spürbar erhöhen. Der größte Hebel: rechtzeitiger Steuerklassenwechsel mindestens sieben Monate vor der Geburt. Zweiter Hebel: Varianten (Basis, Plus, Partnerschaftsbonus) so kombinieren, dass sie zum Arbeitszeitmodell der Familie passen. Und nicht vergessen: Progressionsvorbehalt bedeutet, dass die Steuererklärung im Bezugsjahr Pflicht ist.
Wer die konkrete Höhe in seinem Fall durchrechnen will, kann den Brutto-Netto-Rechner nutzen, um das Netto mit und ohne Steuerklassenwechsel zu vergleichen. Davon 65 Prozent (bei Elterngeld-Netto über 1.240 €) ergeben die Monatsleistung.
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