Arbeitsrecht 12 Min. Lesezeit ·

Elterngeld berechnen 2026: Höhe, Dauer, Steuerklassen-Trick

Elterngeld 2026: Berechnung, Höhe, Dauer, Partnerschaftsbonus. Steuerklassen-Wechsel rechtzeitig vor Geburt, Einkommensgrenze 175.000 €.

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Ein Kind verändert viel, auch das Haushaltseinkommen. Das Elterngeld soll den Einkommensverlust abfedern, den Eltern in Kauf nehmen, wenn sie nach der Geburt Arbeitszeit reduzieren oder ganz pausieren. Was das Gesetz grob regelt, kennen die meisten: rund 65 bis 67 Prozent vom Nettoeinkommen, mindestens 300, höchstens 1.800 Euro. Der spannende Teil steckt in den Details, und in einem legalen Trick mit der Steuerklasse, der in typischen Fällen mehrere Tausend Euro ausmacht.

Wer bekommt Elterngeld?

Anspruch haben alle Mütter und Väter, die ein Kind selbst betreuen und erziehen, mit dem Kind in einem Haushalt leben, ihre Erwerbstätigkeit auf maximal 32 Stunden pro Woche reduzieren und einen Wohnsitz in Deutschland haben (§ 1 BEEG). Auch Adoptiveltern, Pflegeeltern mit Adoptionsabsicht und, unter bestimmten Voraussetzungen, Großeltern können anspruchsberechtigt sein.

Die Einkommensgrenze wurde in Stufen gesenkt: Für Geburten ab dem 1. April 2024 lag sie bei 200.000 Euro, für Geburten ab dem 1. April 2025 liegt sie bei 175.000 Euro (§ 1 Abs. 8 BEEG). Diese Grenze gilt gleichermaßen für Paare (gemeinsames Einkommen) und für Alleinerziehende. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt. Gemeint ist also nicht das Bruttoeinkommen, sondern das Einkommen nach allen Abzügen wie Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben.

Drei Varianten: welche passt zu welcher Familie?

VarianteDauerHöheTypischer Anwendungsfall
Basiselterngeld12 Monate + 2 Partnermonate65–67 % des Netto, 300–1.800 €Klassische Elternzeit, ein Elternteil pausiert ganz
Elterngeld Plusbis zu 28 Monate + 4 Partnerschaftsbonushalbe Höhe des BasiselterngeldsTeilzeit während der Elternzeit, gestreckter Bezug
Partnerschaftsbonus2–4 Zusatzmonate Elterngeld Plushalbe Höhe, pro PartnerBeide Eltern arbeiten zeitgleich 24–32 Stunden/Woche

Die drei Varianten sind kombinierbar. Beispiel: Mutter nimmt 10 Monate Basiselterngeld, danach 6 Monate Elterngeld Plus bei 20 Stunden Teilzeit; Vater nimmt die 2 Partnermonate als Basiselterngeld und danach ebenfalls 4 Monate Partnerschaftsbonus. Ergebnis: fast zwei Jahre durchgehend Leistung, mit flexiblem Arbeitsanteil.

Die Formel: so rechnet die Elterngeldstelle

Entscheidend ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der zwölf Monate vor dem Monat der Geburt (Bemessungszeitraum). Für Selbstständige wird das letzte abgeschlossene Kalenderjahr herangezogen. Die Elterngeldstelle berechnet pauschal:

  1. Bruttoeinkommen der zwölf Monate addieren.
  2. Den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 € im Jahr, anteilig je Monat) abziehen.
  3. Pauschale Sozialabgaben abziehen: 9 % für Kranken- und Pflegeversicherung, 10 % für die Rentenversicherung und 2 % für die Arbeitsförderung, zusammen 21 Prozent (§ 2f BEEG). Das gilt unabhängig davon, was dir tatsächlich abgezogen wurde.
  4. Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer abziehen. Sie werden nach dem Programmablaufplan für die Lohnsteuer mit der im Bemessungszeitraum überwiegend geltenden Steuerklasse berechnet (§ 2e BEEG), aber mit vereinfachten Pauschalen. Das Ergebnis ist nicht identisch mit deiner realen Lohnabrechnung.
  5. Ergebnis ist das "Elterngeld-Netto", auf das dann der Prozentsatz angewendet wird.

Der Prozentsatz: Zwischen 1.000 und 1.200 € Elterngeld-Netto beträgt er 67 Prozent. Darunter steigt er für je 2 € weniger um 0,1 Prozentpunkte, bis auf 100 Prozent bei 340 € (§ 2 Abs. 2 BEEG). Darüber sinkt er in denselben Schritten bis auf 65 Prozent ab etwa 1.240 €. Die Deckelung bei 1.800 € greift bei einem Elterngeld-Netto von rund 2.770 €: wer mehr verdient, bekommt das Maximum, aber keinen Aufschlag.

Boni, die häufig übersehen werden

  • Geschwisterbonus: Wer mindestens ein weiteres Kind unter 3 Jahren (oder zwei unter 6 Jahren oder ein behindertes Kind unter 14) hat, bekommt 10 Prozent auf das Elterngeld aufgeschlagen, mindestens 75 €/Monat.
  • Mehrlingszuschlag: Bei Zwillingen oder Drillingen kommen 300 € pro weiterem Kind obendrauf.
  • Mindestbetrag: Auch wer vor der Geburt kein Einkommen hatte (Studium, Arbeitslosigkeit, direkt nach der Schule), bekommt 300 € Basiselterngeld oder 150 € Elterngeld Plus, eine Grundsicherung für alle Eltern.

Der Steuerklassen-Trick: legal, wirksam, aber mit Frist

Weil das Elterngeld auf Basis des Nettogehalts berechnet wird, wirkt jede Erhöhung des Nettos im Bemessungszeitraum direkt auf die Leistung durch. Der größte Hebel ist die Steuerklasse. In Ehen mit unterschiedlichem Einkommen lohnt sich der Wechsel des späteren Elterngeldbeziehers in Steuerklasse 3, und zwar so, dass die Steuerklasse mindestens sieben Monate vor dem Geburtsmonat wirksam ist (§ 2c Abs. 3 BEEG).

Warum sieben Monate? Der Bemessungszeitraum umfasst die zwölf Monate vor dem Geburtsmonat. Damit die günstigere Steuerklasse in der Mehrzahl dieser Monate gilt (mindestens sieben), muss der Wechsel rechtzeitig wirksam sein. Wer zum Beispiel im Juni 2027 Kind erwartet, sollte ab spätestens 1. November 2026 in Steuerklasse 3 sein. Weil ein Wechsel erst zum Folgemonat gilt, muss der Antrag bis Ende Oktober 2026 gestellt sein.

Konkretes Beispiel

Partnerin Nadine verdient 3.500 € brutto, Partner Thomas 2.000 €, beide ohne Kinder und ohne Kirchensteuer. Das Paar plant ein Kind. Nadine wird Elterngeld beziehen. Gerechnet ist nach den Regeln der §§ 2e und 2f BEEG mit dem Lohnsteuer-Programmablaufplan 2026.

  • Ohne Wechsel (Steuerklasse 4/4): Nadines Elterngeld-Netto liegt bei rund 2.250 €. Elterngeld: 65 % davon, ca. 1.465 €/Monat × 14 Monate = 20.510 €.
  • Mit rechtzeitigem Wechsel (3/5): Das Elterngeld-Netto steigt auf rund 2.550 €. Elterngeld: ca. 1.655 €/Monat × 14 = 23.170 €.
  • Vorteil: ca. 2.660 € zusätzlich bei gleichem Bruttoeinkommen. Liegt das Elterngeld-Netto ohnehin schon über rund 2.770 €, ist der Höchstbetrag von 1.800 € erreicht und der Wechsel bringt nichts.
Kumuliertes Elterngeld 14 Monate (Beispiel Nadine) 0 10k 20k 30k € 20.510 € Ohne Wechsel (4/4) 23.170 € Mit Wechsel (3/5, 7 Monate vorher) +2.660 €
Gleiches Bruttoeinkommen: rund 2.660 € mehr Elterngeld durch rechtzeitigen Steuerklassen-Wechsel.

Nach Ende des Elterngeldbezugs kann das Paar wieder zurück in 4/4 wechseln, ohne Nachteil. Der Haken des Wechsels: Thomas zahlt in Steuerklasse 5 monatlich mehr Lohnsteuer, und die gemeinsame Steuererklärung ist Pflicht. Am Jahresende kann eine Nachzahlung anfallen.

Wichtig: Der Steuerklassenwechsel wirkt nicht rückwirkend. Wer erst drei Monate vor dem Geburtsmonat wechselt, hat Steuerklasse 3 nur in drei von zwölf Bemessungsmonaten. Sie zählt dann nicht, der Effekt entfällt. Je früher, desto besser.

Wenn Elterngeld ausgezahlt wird: was passiert steuerlich?

Elterngeld ist steuerfrei: es wird nicht wie Gehalt versteuert. Aber es unterliegt dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Das bedeutet: Die Leistung erhöht den persönlichen Steuersatz auf die anderen Einkünfte des Jahres. Wer zusätzlich zum Elterngeld noch arbeitet (etwa weiter Teilzeit), zahlt auf diesen Arbeitslohn mehr Lohnsteuer.

Praktische Konsequenz: Die Steuererklärung ist im Elterngeldjahr Pflicht. Wer vergisst, sie abzugeben, riskiert Verspätungszuschläge. Wer sie ordentlich macht, hat meistens eine Nachzahlung von einigen hundert Euro zu leisten, das ist der Progressionsvorbehalt in Zahlen. Vorsorglich im Jahr des Elterngeldbezugs einen Betrag zurücklegen.

Elterngeld und Minijob / Selbstständigkeit

Arbeit während des Elterngeldbezugs ist erlaubt, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 32 Stunden nicht übersteigt (§ 1 Abs. 6 BEEG; für ab September 2021 geborene Kinder gilt diese Grenze, früher waren es 30 Stunden). Das gilt auch für Selbstständige. Der Zuverdienst mindert das Elterngeld, aber nicht 1:1: Berechnet wird der Prozentsatz vom Unterschied zwischen dem Einkommen vor der Geburt (angesetzt höchstens mit 2.770 €) und dem Einkommen im Bezugsmonat (§ 2 Abs. 3 BEEG). Beispiel: Wer vorher ein Elterngeld-Netto von 2.500 € hatte und im Bezug 1.000 € netto verdient, bekommt 65 % von 1.500 €, also rund 975 €.

Auch ein Minijob (2026: bis 603 € im Monat) ist während des Elterngeldbezugs möglich. Sein Verdienst gilt als Einkommen und mindert das Elterngeld nach derselben Differenzformel.

Häufige Fragen

Wann beantragt man Elterngeld?

Nach der Geburt, rückwirkend bis zu drei Monate. Später gestellte Anträge verlieren den Anspruch für die länger zurückliegenden Monate. In der Praxis: innerhalb der ersten vier Wochen nach Geburt stellen, mit der Geburtsurkunde als Anlage.

Können beide Eltern gleichzeitig Elterngeld beziehen?

Ja, aber Basiselterngeld können beide nur für einen Lebensmonat gleichzeitig beziehen, und zwar in den ersten zwölf Lebensmonaten des Kindes (§ 4 Abs. 6 BEEG). Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus dürfen dagegen auch gleichzeitig bezogen werden. Ausnahmen vom Ein-Monats-Limit gelten unter anderem bei Mehrlingen und Frühgeborenen.

Was passiert beim zweiten Kind während der Elternzeit?

Der Geschwisterbonus greift automatisch. Zusätzlich wird das Elterngeld des ersten Kindes weitergezahlt, bis der Bezugszeitraum endet. Für das zweite Kind beginnt ein neuer Bezugszeitraum. Das Einkommen vor der zweiten Geburt wird dabei anders berechnet: Monate mit Elterngeldbezug des Vorkindes können vom Bemessungszeitraum ausgeklammert werden.

Wird Weihnachtsgeld beim Elterngeld berücksichtigt?

Nein. Sonstige Bezüge wie Weihnachtsgeld, 13. Gehalt oder Boni fließen nicht in die Bemessung ein: Das Gesetz schließt Einnahmen, die im Lohnsteuerabzug als sonstige Bezüge behandelt werden, ausdrücklich aus (§ 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG). Das senkt bei vielen das Elterngeld.

Ich bin selbstständig. Wie wird mein Elterngeld berechnet?

Bemessungsgrundlage ist der Gewinn aus dem letzten abgeschlossenen Kalenderjahr vor der Geburt (nicht die zwölf Monate vor dem Geburtsmonat wie bei Angestellten). Entscheidend ist der Steuerbescheid für dieses Jahr.

Was ist, wenn mein Einkommen im Bemessungszeitraum durch Mutterschutz oder Krankheit gesunken ist?

Das ist differenzierter, als viele denken. Ausgeklammert werden Monate mit Mutterschutz oder Mutterschaftsgeld, mit einer durch die Schwangerschaft bedingten Krankheit, mit Elterngeldbezug für ein älteres Kind und mit Wehr- oder Zivildienst (§ 2b Abs. 1 BEEG). Auf Antrag lassen sich solche Monate aber auch mitzählen, wenn das günstiger ist. Gewöhnliches Krankengeld oder Arbeitslosengeld gehört nicht zu den Ausklammerungsgründen. Das Ausklammern erhöht in der Regel das Elterngeld, weil die Lücken durch Monate mit vollem Einkommen ersetzt werden.

Worauf es ankommt

Elterngeld ist mehr als eine pauschale Grundleistung: wer die Regeln kennt, kann die Summe über die Bezugsdauer spürbar erhöhen. Der größte Hebel: rechtzeitiger Steuerklassenwechsel, sodass die Steuerklasse mindestens sieben Monate vor dem Geburtsmonat gilt. Zweiter Hebel: Varianten (Basis, Plus, Partnerschaftsbonus) so kombinieren, dass sie zum Arbeitszeitmodell der Familie passen. Und nicht vergessen: Progressionsvorbehalt bedeutet, dass die Steuererklärung im Bezugsjahr Pflicht ist.

Wer die konkrete Höhe in seinem Fall durchrechnen will, kann den Brutto-Netto-Rechner nutzen, um das Netto mit und ohne Steuerklassenwechsel zu vergleichen. Davon 65 Prozent (bei Elterngeld-Netto über 1.240 €) ergeben die Monatsleistung.

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