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Steuerklasse 6: Zweit- und Nebenjobs

Für den zweiten und jeden weiteren Arbeitgeber. Keine Freibeträge.

Freibeträge und Abzüge in Steuerklasse 6

Grundfreibetrag

0 EUR

Werbungskostenpauschale

0 EUR

Sonderausgabenpauschbetrag

0 EUR

Typische Abzugsquote

45–55 %

Steuerklasse 6 im Detail

Die Steuerklasse VI wird automatisch für den zweiten und jeden weiteren Arbeitgeber vergeben. Sie ist die Steuerklasse mit den höchsten monatlichen Abzügen, da keinerlei Freibeträge berücksichtigt werden: weder der Grundfreibetrag noch die Werbungskostenpauschale oder der Sonderausgabenpauschbetrag.

Der Grund für die hohen Abzüge: Die Freibeträge werden bereits beim Hauptarbeitgeber (Steuerklasse I bis V) berücksichtigt und können nicht doppelt genutzt werden. In Steuerklasse VI wird daher vom ersten Euro an die volle Lohnsteuer fällig. Der effektive Abzugssatz liegt typischerweise zwischen 45 und 55 Prozent.

Steuerklasse VI greift in folgenden Situationen: Bei einem Minijob über 556 EUR monatlich beim zweiten Arbeitgeber, bei zwei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen, oder wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht zur Verfügung stellt. Minijobs bis 556 EUR werden dagegen pauschal versteuert und fallen nicht in Steuerklasse VI.

Wichtig zu wissen: Nach der Steuererklärung werden alle Einkünfte zusammengerechnet und nach dem regulären Einkommensteuertarif besteuert. Wer in Klasse VI zu viel gezahlt hat – was häufig der Fall ist –, erhält eine Erstattung. Eine Steuererklärung ist bei Einkünften aus Steuerklasse VI grundsätzlich empfehlenswert. Nutzen Sie unseren Gehaltsrechner, um die Abzüge für Ihren Nebenjob zu berechnen.

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Häufige Fragen zu Steuerklasse 6

Wann wird Steuerklasse 6 angewendet?
Steuerklasse VI gilt automatisch für den zweiten und jeden weiteren Arbeitgeber. Auch wenn Sie Ihrem Arbeitgeber keine Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zur Verfügung stellen, wird Steuerklasse VI angewendet. Minijobs bis 556 EUR monatlich werden pauschal versteuert und sind davon nicht betroffen.
Bekomme ich die zu viel gezahlte Steuer in Klasse 6 zurück?
Ja, über die Einkommensteuererklärung werden alle Einkünfte zusammengerechnet und nach dem normalen Tarif besteuert. Da Steuerklasse VI keine Freibeträge berücksichtigt, haben Sie in der Regel zu viel Lohnsteuer gezahlt und erhalten eine Erstattung – oft mehrere hundert Euro pro Jahr.
Kann ich Steuerklasse 6 vermeiden?
Nein, für den zweiten Arbeitgeber gibt es keine Alternative zu Steuerklasse VI. Sie können jedoch wählen, welcher Arbeitgeber die „bessere" Steuerklasse (I–V) erhält – nehmen Sie die Hauptsteuerklasse für den Arbeitgeber mit dem höheren Gehalt. So optimieren Sie die monatlichen Vorauszahlungen.