Steuerklasse 5: Verheiratete (geringeres Einkommen)
Für den Ehepartner mit dem geringeren Einkommen in der Kombination III/V.
Freibeträge und Abzüge in Steuerklasse 5
Grundfreibetrag
0 EUR
Werbungskostenpauschale
1.230 EUR
Sonderausgabenpauschbetrag
36 EUR
Typische Abzugsquote
42–48 %
Steuerklasse 5 im Detail
Die Steuerklasse V wird dem Ehepartner mit dem geringeren Einkommen in der Kombination III/V zugewiesen. Das Besondere: In Steuerklasse V wird kein Grundfreibetrag berücksichtigt, da dieser vollständig dem Partner in Steuerklasse III zugerechnet wird. Dadurch sind die monatlichen Abzüge in Klasse V deutlich höher als in allen anderen Steuerklassen außer VI.
Der effektive Steuersatz in Steuerklasse V liegt typischerweise zwischen 42 und 48 Prozent. Das führt häufig zu der Wahrnehmung, dass sich Arbeiten „kaum lohnt" – insbesondere bei Teilzeitbeschäftigungen. Tatsächlich gleicht sich dies bei der Jahressteuererklärung aus: Die gemeinsame Steuerlast des Paares ist identisch, egal ob sie III/V oder IV/IV wählen.
Steuerklasse V hat allerdings Auswirkungen auf Lohnersatzleistungen: Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld werden auf Basis des Nettoeinkommens berechnet. Wer in Steuerklasse V weniger Netto hat, erhält auch niedrigere Lohnersatzleistungen. Deshalb empfiehlt sich ein rechtzeitiger Wechsel in Steuerklasse IV, wenn Elternzeit oder längere Krankheit absehbar sind.
Praxis-Tipp: Vergleichen Sie mit unserem Rechner die Kombinationen III/V und IV/IV für beide Partner. Berechnen Sie die Summe der monatlichen Nettogehälter und berücksichtigen Sie die voraussichtliche Nachzahlung bei III/V.
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