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Steuerklasse 3: Verheiratete (höheres Einkommen)

Für den Ehepartner mit dem höheren Einkommen in der Kombination III/V.

Freibeträge und Abzüge in Steuerklasse 3

Grundfreibetrag

24.192 EUR

Werbungskostenpauschale

1.230 EUR

Sonderausgabenpauschbetrag

36 EUR

Typische Abzugsquote

25–32 %

Steuerklasse 3 im Detail

Die Steuerklasse III bietet den höchsten monatlichen Nettolohn aller Steuerklassen und wird typischerweise vom Ehepartner mit dem höheren Einkommen gewählt. Der Grund: In Steuerklasse III wird der doppelte Grundfreibetrag von 24.192 EUR berücksichtigt, was die monatliche Lohnsteuer erheblich senkt.

Die Kombination III/V funktioniert so: Der besserverdienende Partner wählt Steuerklasse III mit niedrigen Abzügen, während der Partner mit dem geringeren Einkommen Steuerklasse V erhält – dort entfällt der Grundfreibetrag komplett. Insgesamt zahlt das Paar im Laufe des Jahres annähernd die korrekte Steuer, aber die monatliche Verteilung ist ungleich.

Steuerklasse III lohnt sich besonders, wenn ein Partner deutlich mehr verdient – als Faustregel, wenn das Einkommensverhältnis mindestens 60:40 beträgt. Bei ähnlich hohen Gehältern ist die Kombination IV/IV oft günstiger, da keine Nachzahlungen drohen.

Wichtig: Bei der Kombination III/V sind beide Partner verpflichtet, eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben. Oft kommt es zu einer Nachzahlung, da der Partner in Klasse V zu wenig Steuern vorausgezahlt hat. Mit unserem Rechner können Sie beide Szenarien vergleichen und die optimale Kombination für Ihre Situation ermitteln.

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Häufige Fragen zu Steuerklasse 3

Wann lohnt sich Steuerklasse 3 für Ehepaare?
Steuerklasse III lohnt sich, wenn ein Partner mindestens 60 % des gemeinsamen Einkommens erzielt. Bei einem Verhältnis von 70/30 oder mehr ist der monatliche Vorteil am größten. Allerdings muss der andere Partner dann Steuerklasse V mit hohen Abzügen akzeptieren.
Muss ich mit Steuerklasse 3 eine Steuererklärung abgeben?
Ja, bei der Kombination III/V sind beide Ehepartner verpflichtet, eine gemeinsame Einkommensteuererklärung abzugeben. Meist kommt es zu einer Nachzahlung, da der Partner in Klasse V monatlich zu wenig Steuern vorausgezahlt hat. Planen Sie dafür einen Puffer ein.
Was ist der Unterschied zwischen Steuerklasse 3 und 4?
In Steuerklasse III wird der doppelte Grundfreibetrag (24.192 EUR) berücksichtigt, in IV nur der einfache (12.096 EUR). Steuerklasse III führt zu deutlich weniger monatlichen Abzügen beim Besserverdienenden, erfordert aber immer die Kombination mit Steuerklasse V beim Partner.