Steuerklasse 3: Verheiratete (höheres Einkommen)
Für den Ehepartner mit dem höheren Einkommen in der Kombination III/V.
Freibeträge und Abzüge in Steuerklasse 3
Grundfreibetrag
24.192 EUR
Werbungskostenpauschale
1.230 EUR
Sonderausgabenpauschbetrag
36 EUR
Typische Abzugsquote
25–32 %
Steuerklasse 3 im Detail
Die Steuerklasse III bietet den höchsten monatlichen Nettolohn aller Steuerklassen und wird typischerweise vom Ehepartner mit dem höheren Einkommen gewählt. Der Grund: In Steuerklasse III wird der doppelte Grundfreibetrag von 24.192 EUR berücksichtigt, was die monatliche Lohnsteuer erheblich senkt.
Die Kombination III/V funktioniert so: Der besserverdienende Partner wählt Steuerklasse III mit niedrigen Abzügen, während der Partner mit dem geringeren Einkommen Steuerklasse V erhält – dort entfällt der Grundfreibetrag komplett. Insgesamt zahlt das Paar im Laufe des Jahres annähernd die korrekte Steuer, aber die monatliche Verteilung ist ungleich.
Steuerklasse III lohnt sich besonders, wenn ein Partner deutlich mehr verdient – als Faustregel, wenn das Einkommensverhältnis mindestens 60:40 beträgt. Bei ähnlich hohen Gehältern ist die Kombination IV/IV oft günstiger, da keine Nachzahlungen drohen.
Wichtig: Bei der Kombination III/V sind beide Partner verpflichtet, eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben. Oft kommt es zu einer Nachzahlung, da der Partner in Klasse V zu wenig Steuern vorausgezahlt hat. Mit unserem Rechner können Sie beide Szenarien vergleichen und die optimale Kombination für Ihre Situation ermitteln.
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