Steuerklasse 1: Ledige, Geschiedene, Verwitwete
Standard-Steuerklasse für alleinstehende Arbeitnehmer ohne Kinder.
Freibeträge und Abzüge in Steuerklasse 1
Grundfreibetrag
12.096 EUR
Werbungskostenpauschale
1.230 EUR
Sonderausgabenpauschbetrag
36 EUR
Typische Abzugsquote
35–40 %
Steuerklasse 1 im Detail
Die Steuerklasse I ist die am häufigsten vergebene Lohnsteuerklasse in Deutschland. Sie gilt automatisch für alle Arbeitnehmer, die ledig, geschieden, verwitwet oder dauerhaft getrennt lebend sind. In Steuerklasse I wird der volle Grundfreibetrag von 12.096 EUR (Stand 2026) berücksichtigt – das bedeutet, dass Einkommen bis zu dieser Höhe steuerfrei bleibt.
Neben dem Grundfreibetrag werden in Steuerklasse I die Werbungskostenpauschale von 1.230 EUR sowie der Sonderausgabenpauschbetrag von 36 EUR jährlich abgezogen. Zusammen mit der Vorsorgepauschale ergibt sich ein effektiver Steuersatz, der je nach Gehaltshöhe zwischen 35 und 40 Prozent liegt.
Im Vergleich zu Steuerklasse III haben Arbeitnehmer in Klasse I höhere monatliche Abzüge, da der Grundfreibetrag nicht verdoppelt wird. Gegenüber Steuerklasse V oder VI sind die Abzüge jedoch deutlich geringer. Nach der jährlichen Steuererklärung wird die tatsächliche Steuerlast nach dem Einkommensteuertarif berechnet – unabhängig von der Steuerklasse.
Typische Situationen für Steuerklasse I: Berufseinsteiger nach dem Studium, Singles, geschiedene Arbeitnehmer nach dem Trennungsjahr, verwitwete Personen ab dem übernächsten Jahr nach dem Todesfall. Wer Kinder hat und alleinerziehend ist, sollte prüfen, ob ein Wechsel in Steuerklasse II möglich ist – dort wird zusätzlich der Entlastungsbetrag berücksichtigt.
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