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Steuerklasse 1: Ledige, Geschiedene, Verwitwete

Standard-Steuerklasse für alleinstehende Arbeitnehmer ohne Kinder.

Freibeträge und Abzüge in Steuerklasse 1

Grundfreibetrag

12.096 EUR

Werbungskostenpauschale

1.230 EUR

Sonderausgabenpauschbetrag

36 EUR

Typische Abzugsquote

35–40 %

Steuerklasse 1 im Detail

Die Steuerklasse I ist die am häufigsten vergebene Lohnsteuerklasse in Deutschland. Sie gilt automatisch für alle Arbeitnehmer, die ledig, geschieden, verwitwet oder dauerhaft getrennt lebend sind. In Steuerklasse I wird der volle Grundfreibetrag von 12.096 EUR (Stand 2026) berücksichtigt – das bedeutet, dass Einkommen bis zu dieser Höhe steuerfrei bleibt.

Neben dem Grundfreibetrag werden in Steuerklasse I die Werbungskostenpauschale von 1.230 EUR sowie der Sonderausgabenpauschbetrag von 36 EUR jährlich abgezogen. Zusammen mit der Vorsorgepauschale ergibt sich ein effektiver Steuersatz, der je nach Gehaltshöhe zwischen 35 und 40 Prozent liegt.

Im Vergleich zu Steuerklasse III haben Arbeitnehmer in Klasse I höhere monatliche Abzüge, da der Grundfreibetrag nicht verdoppelt wird. Gegenüber Steuerklasse V oder VI sind die Abzüge jedoch deutlich geringer. Nach der jährlichen Steuererklärung wird die tatsächliche Steuerlast nach dem Einkommensteuertarif berechnet – unabhängig von der Steuerklasse.

Typische Situationen für Steuerklasse I: Berufseinsteiger nach dem Studium, Singles, geschiedene Arbeitnehmer nach dem Trennungsjahr, verwitwete Personen ab dem übernächsten Jahr nach dem Todesfall. Wer Kinder hat und alleinerziehend ist, sollte prüfen, ob ein Wechsel in Steuerklasse II möglich ist – dort wird zusätzlich der Entlastungsbetrag berücksichtigt.

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Häufige Fragen zu Steuerklasse 1

Wer erhält automatisch Steuerklasse 1?
Steuerklasse I wird automatisch allen Arbeitnehmern zugewiesen, die ledig, geschieden, verwitwet oder dauerhaft getrennt lebend sind und keinen Anspruch auf Steuerklasse II haben. Sie müssen keinen Antrag stellen – die Zuordnung erfolgt automatisch durch das Finanzamt.
Wie viel Netto bleibt bei Steuerklasse 1 und 3.500 EUR brutto?
Bei einem Bruttogehalt von 3.500 EUR monatlich in Steuerklasse I bleiben nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben ca. 2.350–2.450 EUR netto übrig. Der genaue Betrag hängt vom Bundesland, der Kirchensteuerpflicht und dem Zusatzbeitrag der Krankenkasse ab. Nutzen Sie unseren Rechner für eine exakte Berechnung.
Kann ich von Steuerklasse 1 in eine andere wechseln?
Ein Wechsel ist nur möglich, wenn sich Ihr Familienstand ändert: Bei Heirat können Sie in III, IV oder V wechseln. Alleinerziehende mit Kind im Haushalt können Steuerklasse II beantragen. Ohne Änderung der Lebensumstände bleibt Steuerklasse I bestehen.