Gehaltsrechner

Steuerklassen 1–6: Übersicht und Rechner 2026

Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich von Ihrem Gehalt einbehalten wird. Hier finden Sie alle sechs Steuerklassen im Detail – mit Freibeträgen, typischen Abzügen und kostenlosem Gehaltsrechner.

Steuerklasse I

35–40 %

Ledige, Geschiedene, Verwitwete

Standard-Steuerklasse für alleinstehende Arbeitnehmer. Der Grundfreibetrag und die Werbungskostenpauschale werden berücksichtigt.

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Steuerklasse II

32–37 %

Alleinerziehende

Für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt. Zusätzlicher Entlastungsbetrag von 4.260 EUR.

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Steuerklasse III

25–32 %

Verheiratete (höheres Einkommen)

Für den Ehepartner mit dem höheren Einkommen in der Kombination III/V. Doppelter Grundfreibetrag.

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Steuerklasse IV

35–40 %

Verheiratete (ähnliches Einkommen)

Für Ehepaare mit ähnlich hohem Einkommen. Beide Partner erhalten Steuerklasse IV.

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Steuerklasse V

42–48 %

Verheiratete (geringeres Einkommen)

Für den Ehepartner mit dem geringeren Einkommen in der Kombination III/V. Kein eigener Grundfreibetrag.

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Steuerklasse VI

45–55 %

Zweit- und Nebenjobs

Für den zweiten und jeden weiteren Arbeitgeber. Keine Freibeträge, höchste Abzüge.

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Steuerklassen in Deutschland: Was Sie wissen müssen

In Deutschland gibt es sechs Lohnsteuerklassen, die festlegen, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber monatlich vom Bruttogehalt einbehält und an das Finanzamt abführt. Die Zuordnung richtet sich primär nach dem Familienstand: Ledige, Geschiedene und dauerhaft getrennt Lebende erhalten Steuerklasse I. Alleinerziehende profitieren von Steuerklasse II mit dem zusätzlichen Entlastungsbetrag. Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können zwischen den Kombinationen IV/IV und III/V wählen.

Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst ausschließlich die monatliche Lohnsteuervorauszahlung – nicht die tatsächliche Jahressteuer. Nach der Steuererklärung wird die endgültige Steuerlast nach dem gleichen Tarif berechnet, unabhängig von der Steuerklasse. Wer monatlich zu viel gezahlt hat, erhält eine Erstattung; wer zu wenig gezahlt hat, muss nachzahlen.

Ein Steuerklassenwechsel kann sich bei veränderten Lebensumständen lohnen – etwa bei Heirat, Geburt eines Kindes, Gehaltsänderungen oder dem Beginn einer Elternzeit. Mit unserem Gehaltsrechner können Sie für jede Steuerklasse berechnen, wie viel netto vom Brutto übrig bleibt.

Häufige Fragen zu Steuerklassen

Welche Steuerklasse habe ich?
Ihre Steuerklasse ergibt sich aus Ihrem Familienstand: Ledige erhalten Steuerklasse I, Alleinerziehende Steuerklasse II, Verheiratete können zwischen III/V oder IV/IV wählen. Steuerklasse VI gilt automatisch für den Zweitjob. Ihre aktuelle Steuerklasse finden Sie auf Ihrer Lohnabrechnung oder beim Finanzamt.
Kann ich meine Steuerklasse wechseln?
Ehepaare können einmal pro Kalenderjahr die Steuerklassenkombination beim Finanzamt wechseln – zum Beispiel von IV/IV auf III/V oder umgekehrt. Seit 2020 ist der Wechsel jederzeit möglich und nicht mehr auf einen Wechsel pro Jahr begrenzt. Ein Wechsel lohnt sich insbesondere, wenn sich die Einkommensverhältnisse geändert haben.
Welche Steuerklassenkombination ist für Ehepaare am besten?
Das hängt vom Einkommensverhältnis ab: Bei ähnlich hohem Einkommen ist IV/IV optimal. Verdient ein Partner deutlich mehr (mindestens 60/40 Verhältnis), lohnt sich III/V – der Besserverdienende erhält Klasse III mit niedrigeren monatlichen Abzügen. Allerdings muss das Paar dann eine Steuererklärung abgeben, da es oft zu Nachzahlungen kommt.
Was passiert bei Heirat oder Scheidung mit der Steuerklasse?
Nach der Heirat werden beide Partner automatisch in Steuerklasse IV eingestuft. Sie können dann beim Finanzamt eine andere Kombination beantragen. Bei Scheidung wechseln beide Partner im Folgejahr zurück in Steuerklasse I. Im Jahr der Trennung bleibt die bisherige Steuerklasse noch bestehen.