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🎁Weihnachtsgeld & 13. Gehalt — Brutto-Netto-Berechnung

Weihnachtsgeld und 13. Gehalt werden als sonstiger Bezug versteuert. So berechnen Sie die Abzüge und optimieren Ihr Netto.

Das Weihnachtsgeld und das 13. Monatsgehalt sind für Millionen Arbeitnehmer ein wichtiger Einkommensbestandteil. Steuerlich werden sie als sonstiger Bezug behandelt — mit spürbaren Auswirkungen auf die Abzüge.

Steuerliche Behandlung als sonstiger Bezug

Anders als beim regulären Gehalt berechnet das Finanzamt die Lohnsteuer auf Sonderzahlungen nach der Jahreslohnsteuer-Methode:

  1. Lohnsteuer auf das voraussichtliche Jahreseinkommen ohne Sonderzahlung berechnen
  2. Lohnsteuer auf das Jahreseinkommen mit Sonderzahlung berechnen
  3. Die Differenz ist die Steuer auf das Weihnachtsgeld

Da das Weihnachtsgeld „oben drauf" kommt, wird es mit dem Grenzsteuersatz besteuert — der ist fast immer höher als der Durchschnittssteuersatz.

Rechenbeispiel: Was bleibt netto?

Monatsbrutto 4.500 €, volles 13. Gehalt (4.500 €), Steuerklasse 1:

  • Reguläres Monats-Netto: ca. 2.870 €
  • Netto vom 13. Gehalt: ca. 2.450–2.580 €
  • Abzugsquote regulär: ca. 36 %
  • Abzugsquote 13. Gehalt: ca. 43–46 %

Das bedeutet: Vom Weihnachtsgeld bleiben prozentual weniger netto als vom regulären Gehalt. Je höher das Jahreseinkommen, desto stärker der Effekt durch die Steuerprogression.

Unterschied: Weihnachtsgeld vs. 13. Gehalt

  • 13. Gehalt: Fester Bestandteil des Jahresgehalts, wird anteilig beim Austritt gezahlt
  • Weihnachtsgeld: Gratifikation, kann an Stichtage oder Rückzahlungsklauseln gebunden sein

Steuerlich werden beide identisch behandelt — als sonstiger Bezug.

Sozialversicherungsbeiträge

Auf Weihnachtsgeld und 13. Gehalt fallen die regulären Sozialversicherungsbeiträge an — solange die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschritten wird. Ab einem Jahresbrutto von ca. 96.600 € (West, 2026) entfallen die RV-Beiträge auf den übersteigenden Anteil.

Optimierungsmöglichkeiten

  • Auf 12 Monate verteilen: Wenn der Arbeitgeber einverstanden ist, senkt eine monatliche Auszahlung den Grenzsteuersatz
  • In betriebliche Altersvorsorge umwandeln: Der umgewandelte Betrag ist steuer- und sozialabgabenfrei (bis zur Fördergrenze)
  • Freibeträge ausschöpfen: Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen im selben Jahr geltend machen

Wann wird Weihnachtsgeld ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt meist im November oder Dezember. Der genaue Zeitpunkt ist im Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag geregelt. Typische Branchen-Sätze:

  • IG Metall: 55 % eines Monatsgehalts
  • TVöD (öffentlicher Dienst): 60–90 % je nach Entgeltgruppe
  • Einzelhandel: 50–75 % je nach Bundesland
  • Bankgewerbe: 100 % (volles 13. Gehalt)

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