Mindestlohn 2026 – Brutto, Netto, Anspruch und Ausnahmen
Mindestlohn 2026: 12,82 € pro Stunde. Was das brutto und netto bedeutet, wer Anspruch hat, wer ausgenommen ist und welche Sonderregeln gelten.
Der gesetzliche Mindestlohn ist eine der wichtigsten Untergrenzen im deutschen Arbeitsleben. Er regelt, was Arbeitgeber ihren Angestellten mindestens pro Stunde zahlen müssen – unabhängig von Tarifverträgen, Branchenvereinbarungen oder individuellen Verträgen. Für 2026 liegt der Satz bei 12,82 € pro Stunde. Was das im Monatsgehalt bedeutet, wer Ausnahmen nutzt und warum der Mindestlohn in Deutschland noch immer umstritten ist – hier die vollständigen Zahlen.
Die Zahlen für 2026 auf einen Blick
| Kennwert | Betrag | Anmerkung |
|---|---|---|
| Stundenlohn (brutto) | 12,82 € | Gesetzlich festgelegt, § 1 MiLoG |
| Wochenbrutto (40 h) | ca. 513 € | Klassische Vollzeitwoche |
| Monatsbrutto (40 h / Woche) | ca. 2.222 € | Rechenbasis: 40 × 52 ÷ 12 = 173,33 h/Monat |
| Monatsnetto (Steuerklasse 1, keine Kinder) | ca. 1.620 € | Genaue Berechnung |
| Jahresbrutto | ca. 26.664 € | 40-h-Woche, 52 Wochen |
| Minijob-Grenze | 556 € (ab 2025) | Mindestlohn × 10 h × 52 ÷ 12 = 555,53 € |
Wichtig: Der Mindestlohn gilt als Brutto-Grundwert. Arbeitgeberzuschüsse wie Weihnachtsgeld, 13. Gehalt oder Bonuszahlungen erhöhen das Gehalt obendrauf, aber sie rechnen nicht auf die 12,82-€-Stundenbasis an.
Wer Anspruch hat – und wer ausgenommen ist
Grundsätzlich haben alle abhängig Beschäftigten ab 18 Jahren in Deutschland Anspruch auf den Mindestlohn (§ 22 MiLoG). Das Gesetz macht aber einige Ausnahmen:
- Auszubildende: Fallen unter die eigene gesetzliche Mindestausbildungsvergütung. Für 2026 liegt die im ersten Lehrjahr bei 682 €, im zweiten 805 €, im dritten 921 € und im vierten 955 € (die exakten Beträge werden jährlich angepasst). Der Mindestlohn für Azubis ist oft tariflich höher – prüfen lohnt sich.
- Pflichtpraktika im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium: Kein Mindestlohn, wenn das Praktikum in der jeweiligen Studien- oder Ausbildungsordnung vorgeschrieben ist. Freiwillige Praktika sind dagegen ab einer Dauer von drei Monaten mindestlohnpflichtig.
- Langzeitarbeitslose (≥12 Monate): Für die ersten sechs Monate einer neuen Beschäftigung darf der Arbeitgeber unter dem Mindestlohn zahlen – soll Wiedereinstieg erleichtern. Nur eine Ausnahme pro Beschäftigter, nicht wiederholbar beim selben Arbeitgeber.
- Ehrenamtliche Tätigkeit: Wer freiwillig und ohne Vergütungsabsicht tätig ist, hat keinen Anspruch. Aufwandsentschädigungen sind keine Löhne.
- Jugendliche unter 18 ohne Berufsausbildung: Vom Mindestlohn ausgenommen, um den Anreiz zur Ausbildung zu erhalten.
- Selbständige, Freelancer, Solo-Unternehmer: Nicht abhängig beschäftigt – Mindestlohn gilt nicht. Für Scheinselbständigkeit haftet der vermeintliche Auftraggeber.
Entwicklung in den letzten Jahren
| Jahr | Stundensatz | Anhebung gegenüber Vorjahr |
|---|---|---|
| 2015 (Einführung) | 8,50 € | – |
| 2017 | 8,84 € | +4,0 % |
| 2019 | 9,19 € | +4,0 % |
| 2020 | 9,35 € | +1,7 % |
| 2022 (Sonder-Anhebung) | 12,00 € | +28,3 % auf politischen Druck |
| 2024 | 12,41 € | +3,4 % |
| 2025 | 12,82 € | +3,3 % |
| 2026 | 12,82 € | unverändert |
Die Mindestlohn-Kommission (bestehend aus Vertretern von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft) empfiehlt alle zwei Jahre eine Anpassung. Die politische Debatte um eine Erhöhung auf 15 € oder 16 € ist anhaltend – Gewerkschaften fordern sie, Arbeitgeberverbände warnen vor Beschäftigungseffekten in Niedriglohn-Branchen.
Reicht der Mindestlohn zum Leben?
Die ehrliche Antwort: Allein knapp, in Ballungszentren nicht. Mit 1.620 € Netto monatlich (Steuerklasse 1, keine Kinder) liegt man in München, Hamburg oder Frankfurt unterhalb der durchschnittlichen Warmmiete für eine 2-Zimmer-Wohnung – also vor den Essenskosten.
In strukturschwachen Regionen (Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Teile Thüringens) reicht der Betrag dagegen für eine bescheidene eigenständige Haushaltsführung. Die gesetzlichen Regelsätze des Bürgergelds (Stand 2026: 563 € für Alleinstehende + Unterkunftskosten) wirken fast überall niedriger als das Mindestlohn-Netto – der Arbeit-lohnt-sich-Abstand ist also vorhanden, wenn auch knapp.
Was Arbeitgeber dürfen – und was nicht
- Erlaubt: Mindestlohn als Fixum plus Bonus, Zuschläge für Nacht-/Wochenenddienst, Akkord-Zulagen (solange der Stundenschnitt über 12,82 € liegt).
- Nicht erlaubt: Anrechnung von Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Sonderzahlungen auf den Mindestlohn-Stundensatz. Diese Leistungen müssen zusätzlich gewährt werden.
- Nicht erlaubt: Abzug für Arbeitskleidung, Fahrtwege zum Arbeitsort, Werkzeuge – solche Posten sind Arbeitgeber-Pflicht.
- Nicht erlaubt: Unbezahlte Überstunden oder "freiwilliges" Wochenend-Engagement, wenn es im Arbeitsvertrag steht.
Häufige Fragen
Gilt der Mindestlohn für ausländische Arbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis?
Ja. Der Mindestlohn gilt unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Wer in Deutschland arbeitet, hat Anspruch auf 12,82 €/Stunde. Die Nicht-Einhaltung ist ein Gesetzesverstoß – unabhängig davon, wie die Beschäftigung zustande kam.
Wer kontrolliert die Einhaltung?
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls. Verstöße können mit Bußgeldern bis 500.000 € geahndet werden. Arbeitnehmer können den Zoll-Hotline-Service anonym informieren.
Was mache ich, wenn mein Arbeitgeber weniger zahlt?
Den Differenzbetrag schriftlich einfordern (innerhalb der arbeitsvertraglichen Verfallsfristen, oft 3 Monate). Bei Weigerung: Arbeitsgericht. Arbeitnehmer können den Anspruch bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen.
Gilt der Mindestlohn auch im Homeoffice?
Ja. Der Arbeitsort ist unerheblich, der Mindestlohn bezieht sich auf die tatsächlich geleisteten Stunden – egal, wo sie anfallen.
Wie hängen Mindestlohn und Minijob zusammen?
Die Minijob-Grenze ist seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Formel: Mindestlohn × 10 Stunden × 52 Wochen ÷ 12 Monate. Aktuell ergibt das 556 € pro Monat. Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Minijob-Grenze automatisch. Details unter Midijob-Grenze 2026.
Zählt Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit – und damit mindestlohnpflichtig?
Ja. Rufbereitschaft am Arbeitsplatz ist komplett mindestlohnpflichtig. Bei Bereitschaft von zu Hause aus gibt es Sonderregeln – aktive Einsatzzeiten müssen vergütet werden, Wartezeiten teilweise mindestens 40 %. Details regeln die jeweiligen Tarifverträge oder Arbeitsverträge.
Unterm Strich
Der Mindestlohn ist eine gesetzliche Untergrenze – kein Zielgehalt. Wer länger in Deutschland arbeitet und keine Ausbildung hat, kommt häufig in Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel, Reinigung oder Pflege mit dem Mindestlohn in Kontakt. In allen diesen Bereichen gibt es tarifliche Löhne, die darüber liegen – die konsequente Nachfrage nach Tariflohn und Weiterbildung zahlt sich langfristig mehr aus als das Akzeptieren des Mindestlohns.
Das konkrete Netto bei Mindestlohn in deiner Steuerklasse berechnet unser Brutto-Netto-Rechner – einfach 2.222 € als Brutto eingeben.
Jetzt dein Netto berechnen
Berechne kostenlos, wie viel von deinem Brutto nach allen Abzügen übrig bleibt.