Mindestlohn 2026: Brutto, Netto, Anspruch und Ausnahmen
Mindestlohn 2026: 13,90 € pro Stunde, 2027 steigt er auf 14,60 €. Brutto und netto, wer Anspruch hat, wer ausgenommen ist und welche Sonderregeln gelten.
Der gesetzliche Mindestlohn ist eine der wichtigsten Untergrenzen im deutschen Arbeitsleben. Er regelt, was Arbeitgeber ihren Angestellten mindestens pro Stunde zahlen müssen, unabhängig von Tarifverträgen, Branchenvereinbarungen oder individuellen Verträgen. Für 2026 liegt der Satz bei 13,90 € pro Stunde, für 2027 ist eine Erhöhung auf 14,60 € beschlossen. Was das im Monatsgehalt bedeutet, wer Ausnahmen nutzt und warum der Mindestlohn in Deutschland noch immer umstritten ist. Hier die vollständigen Zahlen.
Die Zahlen für 2026 auf einen Blick
| Kennwert | Betrag | Anmerkung |
|---|---|---|
| Stundenlohn (brutto) | 13,90 € | Seit 1. Januar 2026, § 1 MiLoG und Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung |
| Wochenbrutto (40 h) | 556 € | Klassische Vollzeitwoche |
| Monatsbrutto (40 h / Woche) | ca. 2.409 € | Rechenbasis: 40 × 52 ÷ 12 = 173,33 h/Monat |
| Monatsnetto (Steuerklasse 1, keine Kinder) | ca. 1.716 € | Bei 2.409 € brutto; zum Vergleich: 2.500 € brutto in netto |
| Jahresbrutto | ca. 28.912 € | 40-h-Woche, 52 Wochen |
| Minijob-Grenze | 603 € (ab 2026) | Mindestlohn × 130 ÷ 3 = 602,33 €, aufgerundet auf volle Euro |
Wichtig: Der Mindestlohn gilt als Brutto-Grundwert. Arbeitgeberzuschüsse wie Weihnachtsgeld, 13. Gehalt oder Bonuszahlungen erhöhen das Gehalt obendrauf, aber sie rechnen nicht auf die 13,90-€-Stundenbasis an.
Wer Anspruch hat und wer ausgenommen ist
Grundsätzlich haben alle abhängig Beschäftigten ab 18 Jahren in Deutschland Anspruch auf den Mindestlohn (§ 22 MiLoG). Das Gesetz macht aber einige Ausnahmen:
- Auszubildende: Fallen unter die eigene gesetzliche Mindestausbildungsvergütung. Für Ausbildungen, die 2026 beginnen, liegt sie im ersten Lehrjahr bei 724 €, im zweiten bei 854 €, im dritten bei 977 € und im vierten bei 1.014 € (die Beträge werden jährlich angepasst). Der Mindestlohn für Azubis ist oft tariflich höher, prüfen lohnt sich.
- Pflichtpraktika im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium: Kein Mindestlohn, wenn das Praktikum in der jeweiligen Studien- oder Ausbildungsordnung vorgeschrieben ist. Freiwillige Praktika sind bis zu drei Monaten ausgenommen, wenn sie der Orientierung für Ausbildung oder Studium dienen oder eine Ausbildung begleiten. Dauert ein freiwilliges Praktikum länger als drei Monate, gilt der Mindestlohn von Anfang an (§ 22 Abs. 1 MiLoG).
- Langzeitarbeitslose (≥12 Monate): Für die ersten sechs Monate einer neuen Beschäftigung darf der Arbeitgeber unter dem Mindestlohn zahlen, soll den Wiedereinstieg erleichtern (§ 22 Abs. 4 MiLoG).
- Ehrenamtliche Tätigkeit: Wer freiwillig und ohne Vergütungsabsicht tätig ist, hat keinen Anspruch. Aufwandsentschädigungen sind keine Löhne.
- Jugendliche unter 18 ohne Berufsausbildung: Vom Mindestlohn ausgenommen, um den Anreiz zur Ausbildung zu erhalten.
- Selbständige, Freelancer, Solo-Unternehmer: Nicht abhängig beschäftigt: Mindestlohn gilt nicht. Für Scheinselbständigkeit haftet der vermeintliche Auftraggeber.
Entwicklung in den letzten Jahren
| Jahr | Stundensatz | Anhebung gegenüber dem davor genannten Satz |
|---|---|---|
| 2015 (Einführung) | 8,50 € | – |
| 2017 | 8,84 € | +4,0 % |
| 2019 | 9,19 € | +4,0 % |
| 2020 | 9,35 € | +1,7 % |
| 2022 (Sonder-Anhebung) | 12,00 € | +28,3 % auf politischen Druck |
| 2024 | 12,41 € | +3,4 % |
| 2025 | 12,82 € | +3,3 % |
| 2026 | 13,90 € | +8,4 % |
| 2027 (beschlossen) | 14,60 € | +5,0 % |
Die Mindestlohn-Kommission (bestehend aus Vertretern von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft) empfiehlt alle zwei Jahre eine Anpassung. Für 2026 und 2027 hat sie 13,90 € und 14,60 € empfohlen, die Bundesregierung hat das per Verordnung umgesetzt. Die politische Debatte um 15 € oder mehr ist anhaltend: Gewerkschaften fordern sie, Arbeitgeberverbände warnen vor Beschäftigungseffekten in Niedriglohn-Branchen.
Reicht der Mindestlohn zum Leben?
Die ehrliche Antwort: Allein knapp, in Ballungszentren nicht. Mit rund 1.716 € Netto monatlich (Steuerklasse 1, keine Kinder) liegt man in München, Hamburg oder Frankfurt unterhalb der durchschnittlichen Warmmiete für eine 2-Zimmer-Wohnung, also vor den Essenskosten.
In strukturschwachen Regionen (Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Teile Thüringens) reicht der Betrag dagegen für eine bescheidene eigenständige Haushaltsführung. Der Regelsatz der Grundsicherung (Bürgergeld) liegt 2026 für Alleinstehende bei 563 € plus Unterkunftskosten und wirkt fast überall niedriger als das Mindestlohn-Netto, der Arbeit-lohnt-sich-Abstand ist also vorhanden, wenn auch knapp.
Was Arbeitgeber dürfen und was nicht
- Erlaubt: Mindestlohn als Fixum plus Bonus, Zuschläge für Nacht-/Wochenenddienst, Akkord-Zulagen (solange der Stundenschnitt über 13,90 € liegt).
- Nicht erlaubt: Anrechnung von Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Sonderzahlungen auf den Mindestlohn-Stundensatz. Diese Leistungen müssen zusätzlich gewährt werden.
- Nicht erlaubt: Abzug für Arbeitskleidung, Fahrtwege zum Arbeitsort, Werkzeuge: solche Posten sind Arbeitgeber-Pflicht.
- Nicht erlaubt: Unbezahlte Überstunden oder "freiwilliges" Wochenend-Engagement, wenn es im Arbeitsvertrag steht.
Häufige Fragen
Gilt der Mindestlohn für ausländische Arbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis?
Ja. Der Mindestlohn gilt unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Wer in Deutschland arbeitet, hat Anspruch auf 13,90 €/Stunde. Die Nicht-Einhaltung ist ein Gesetzesverstoß, unabhängig davon, wie die Beschäftigung zustande kam.
Wer kontrolliert die Einhaltung?
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls. Verstöße können mit Bußgeldern bis 500.000 € geahndet werden. Arbeitnehmer können den Zoll-Hotline-Service anonym informieren.
Was mache ich, wenn mein Arbeitgeber weniger zahlt?
Den Differenzbetrag schriftlich einfordern. Vertragliche Ausschlussfristen können den gesetzlichen Mindestlohn nicht verfallen lassen, Vereinbarungen, die den Anspruch beschränken, sind unwirksam (§ 3 MiLoG). Es gilt die regelmäßige Verjährung von drei Jahren. Bei Weigerung hilft das Arbeitsgericht.
Gilt der Mindestlohn auch im Homeoffice?
Ja. Der Arbeitsort ist unerheblich, der Mindestlohn bezieht sich auf die tatsächlich geleisteten Stunden, egal, wo sie anfallen.
Wie hängen Mindestlohn und Minijob zusammen?
Die Minijob-Grenze ist seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. Für 2026 ergibt das 603 € pro Monat (13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 €). Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Minijob-Grenze automatisch. Details unter Midijob-Grenze 2026.
Zählt Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit und damit mindestlohnpflichtig?
Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz zählt als Arbeitszeit und ist mindestlohnpflichtig. Bei Rufbereitschaft, bei der du den Aufenthaltsort frei wählen kannst, wird in der Regel nur die tatsächliche Arbeitszeit im Einsatz vergütet. Die Einzelheiten hängen vom Tarif- oder Arbeitsvertrag ab.
Unterm Strich
Der Mindestlohn ist eine gesetzliche Untergrenze, kein Zielgehalt. Wer länger in Deutschland arbeitet und keine Ausbildung hat, kommt häufig in Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel, Reinigung oder Pflege mit dem Mindestlohn in Kontakt. In allen diesen Bereichen gibt es tarifliche Löhne, die darüber liegen: die konsequente Nachfrage nach Tariflohn und Weiterbildung zahlt sich langfristig mehr aus als das Akzeptieren des Mindestlohns.
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