Minijob-Rechner 2026
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Was ist ein Minijob?
Ein Minijob (auch 603-Euro-Job oder geringfügige Beschäftigung) ist ein Arbeitsverhältnis, bei dem der Verdienst regelmäßig 603 Euro pro Monat nicht übersteigt. Das Besondere: Als Arbeitnehmer zahlst du in der Regel keine Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge. Dein Brutto ist gleich Netto.
Der Arbeitgeber trägt pauschale Abgaben: 13% Krankenversicherung, 15% Rentenversicherung, 2% pauschale Lohnsteuer sowie Umlagen für Krankheit (U1), Schwangerschaft (U2) und Insolvenz. Insgesamt kostet ein Minijobber den Arbeitgeber ca. 31% über dem Bruttolohn.
603-Euro-Grenze 2026
Die Minijob-Grenze wird dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: Sie berechnet sich als Mindestlohn × 10 Stunden × 52 Wochen ÷ 12 Monate. Mit dem Mindestlohn von 13,95 €/Stunde ab 2026 ergibt sich die aktuelle Grenze von 603 €/Monat (7.236 €/Jahr).
Wichtig: Es gilt der regelmäßige monatliche Verdienst. Du darfst die 603-Euro-Grenze in bis zu 2 Monaten pro Jahr unvorhergesehen überschreiten — solange der Jahresverdienst 8.442 € (= 7.236 € + 2 × 603 €) nicht übersteigt. Planbare Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden hingegen auf den regelmäßigen Verdienst angerechnet.
Rentenversicherungspflicht im Minijob
Seit 2013 sind Minijobber automatisch rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber zahlt pauschal 15%, du als Arbeitnehmer trägst die Differenz zum vollen Beitragssatz von 18,6% — das sind 3,6% Eigenbeitrag. Bei 603 € Verdienst entspricht das 19,37 € im Monat.
Du kannst dich jederzeit schriftlich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dann zahlst du 0 € Eigenbeitrag und erhältst dein volles Brutto als Netto. Allerdings verlierst du damit Rentenansprüche, die Möglichkeit der Riester-Förderung und Zeiten für die Wartezeit auf Erwerbsminderungsrente.
Empfehlung: Für die meisten Minijobber lohnt sich die RV-Pflicht — für nur ~19 € monatlich erhältst du vollwertige Pflichtbeitragszeiten und den Zugang zur staatlich geförderten Riester-Rente.
Mehrere Minijobs — was ist erlaubt?
Du darfst beliebig viele Minijobs ausüben — mit einer wichtigen Einschränkung: Die Summe aller Minijob-Verdienste darf 603 €/Monat nicht überschreiten. Verdienst du bei zwei Minijobs zusammen mehr als 603 €, werden beide zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen.
Sonderregel bei Hauptbeschäftigung: Hast du neben einem Hauptjob (sozialversicherungspflichtig) einen Minijob, bleibt dieser ein Minijob sozialversicherungsfrei. Erst ab dem zweiten Minijob neben der Hauptbeschäftigung wird zusammengerechnet. Der erste Minijob neben dem Hauptjob ist also immer geschützt.
Häufige Fragen zum Minijob
Ist ein Minijob steuerfrei?
Ja, für den Arbeitnehmer ist ein Minijob in der Regel steuerfrei. Der Arbeitgeber zahlt eine pauschale Lohnsteuer von 2% sowie Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Als Arbeitnehmer erhältst du dein Brutto = Netto ausgezahlt.
Was passiert, wenn ich die 603-Euro-Grenze überschreite?
Wenn du regelmäßig mehr als 603 € im Monat verdienst, wird dein Minijob zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Im Übergangsbereich (603,01–2.000 €) zahlst du reduzierte SV-Beiträge (Midijob). Gelegentliches Überschreiten (max. 2 Monate im Jahr, max. das Doppelte = 1.206 €) ist erlaubt.
Muss ich als Minijobber in die Rentenversicherung einzahlen?
Seit 2013 sind Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Dein Eigenbeitrag beträgt 3,6% des Verdienstes (bei 603 € sind das 19,37 €). Du kannst dich jedoch schriftlich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dann zahlst du 0 € und erhältst Brutto = Netto.
Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben?
Ja, du kannst mehrere Minijobs haben — solange die Summe aller Verdienste 603 € im Monat nicht übersteigt. Hast du zusätzlich eine Hauptbeschäftigung, bleibt EIN Minijob davon unberührt. Jeder weitere Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist dann voll sozialversicherungspflichtig.
Welche Rechte habe ich als Minijobber?
Minijobber haben die gleichen Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte: Anspruch auf bezahlten Urlaub (mind. 24 Werktage/Jahr anteilig), Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (bis 6 Wochen), Kündigungsschutz, Mutterschutz und Mindestlohn (2026: 12,82 €/Stunde). Der Arbeitgeber muss außerdem Beiträge zur Unfallversicherung zahlen.