Gehaltsrechner

Steuerklasse 2: Alleinerziehende

Für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt. Enthält den Entlastungsbetrag.

Freibeträge und Abzüge in Steuerklasse 2

Grundfreibetrag

12.096 EUR

Werbungskostenpauschale

1.230 EUR

Sonderausgabenpauschbetrag

36 EUR

Entlastungsbetrag

4.260 EUR

Typische Abzugsquote

32–37 %

Steuerklasse 2 im Detail

Die Steuerklasse II ist speziell für Alleinerziehende vorgesehen, die mit mindestens einem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben. Der zentrale Vorteil gegenüber Steuerklasse I ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 4.260 EUR pro Jahr. Dieser wird zusätzlich zum Grundfreibetrag berücksichtigt und senkt die monatliche Lohnsteuer spürbar.

Um Steuerklasse II zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Sie müssen alleinstehend sein (nicht verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft), mindestens ein Kind muss in Ihrem Haushalt gemeldet sein, und Sie dürfen keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden – es sei denn, es handelt sich um ein eigenes Kind, für das Sie Kindergeld erhalten.

Der Antrag auf Steuerklasse II erfolgt beim zuständigen Finanzamt. Sobald die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind – etwa bei Einzug eines Partners oder wenn das Kind auszieht –, müssen Sie zurück in Steuerklasse I wechseln. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 EUR für jedes weitere Kind.

Finanziell bedeutet Steuerklasse II eine Ersparnis von ca. 50–130 EUR monatlich gegenüber Steuerklasse I, abhängig von der Gehaltshöhe. Nutzen Sie unseren Rechner, um den genauen Unterschied für Ihr Gehalt zu berechnen.

Netto berechnen mit Steuerklasse 2

Ihre Eingaben

EUR

Bereit für die Berechnung

Geben Sie Ihre Gehaltsdaten ein und erhalten Sie sofort Ihr präzises Nettogehalt.

Andere Steuerklassen

Häufige Fragen zu Steuerklasse 2

Welche Voraussetzungen gelten für Steuerklasse 2?
Sie müssen alleinstehend sein, mindestens ein Kind muss in Ihrem Haushalt gemeldet sein, und Sie dürfen keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden. Der Antrag erfolgt beim Finanzamt mit dem Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung".
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
Der Entlastungsbetrag beträgt 4.260 EUR für das erste Kind. Für jedes weitere Kind im Haushalt erhöht er sich um 240 EUR. Bei zwei Kindern sind es also 4.500 EUR, bei drei Kindern 4.740 EUR.
Verliere ich Steuerklasse 2 bei einer neuen Partnerschaft?
Ja, sobald Sie mit einem Partner in eine gemeinsame Wohnung ziehen, entfällt der Anspruch auf Steuerklasse II. Sie müssen dies dem Finanzamt mitteilen und wechseln dann in Steuerklasse I. Bei Heirat stehen Ihnen die Steuerklassen III, IV oder V zur Verfügung.