Steuerklasse 2: Alleinerziehende
Für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt. Enthält den Entlastungsbetrag.
Freibeträge und Abzüge in Steuerklasse 2
Grundfreibetrag
12.096 EUR
Werbungskostenpauschale
1.230 EUR
Sonderausgabenpauschbetrag
36 EUR
Entlastungsbetrag
4.260 EUR
Typische Abzugsquote
32–37 %
Steuerklasse 2 im Detail
Die Steuerklasse II ist speziell für Alleinerziehende vorgesehen, die mit mindestens einem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben. Der zentrale Vorteil gegenüber Steuerklasse I ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 4.260 EUR pro Jahr. Dieser wird zusätzlich zum Grundfreibetrag berücksichtigt und senkt die monatliche Lohnsteuer spürbar.
Um Steuerklasse II zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Sie müssen alleinstehend sein (nicht verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft), mindestens ein Kind muss in Ihrem Haushalt gemeldet sein, und Sie dürfen keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden – es sei denn, es handelt sich um ein eigenes Kind, für das Sie Kindergeld erhalten.
Der Antrag auf Steuerklasse II erfolgt beim zuständigen Finanzamt. Sobald die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind – etwa bei Einzug eines Partners oder wenn das Kind auszieht –, müssen Sie zurück in Steuerklasse I wechseln. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 EUR für jedes weitere Kind.
Finanziell bedeutet Steuerklasse II eine Ersparnis von ca. 50–130 EUR monatlich gegenüber Steuerklasse I, abhängig von der Gehaltshöhe. Nutzen Sie unseren Rechner, um den genauen Unterschied für Ihr Gehalt zu berechnen.
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Andere Steuerklassen
Steuerklasse I
Ledige, Geschiedene, Verwitwete
35–40 % Abzüge
Steuerklasse III
Verheiratete (höheres Einkommen)
25–32 % Abzüge
Steuerklasse IV
Verheiratete (ähnliches Einkommen)
35–40 % Abzüge
Steuerklasse V
Verheiratete (geringeres Einkommen)
42–48 % Abzüge
Steuerklasse VI
Zweit- und Nebenjobs
45–55 % Abzüge