Gehaltsrechner

Gehaltsrechner Sachsen

Berechnen Sie Ihr Nettogehalt in Sachsen mit Kirchensteuer 9 % und den korrekten Beitragsbemessungsgrenzen für Ostdeutschland.

Steuerdaten für Sachsen 2026

Kirchensteuersatz

9 %

Region

Ostdeutschland

BBG Renten-/Arbeitslosenversicherung

7.450 EUR / Monat

BBG Kranken-/Pflegeversicherung

5.175 EUR / Monat

Hauptstadt

Dresden

Gehaltsberechnung in Sachsen

Sachsen mit der Hauptstadt Dresden gehört zu den wirtschaftlich stärksten ostdeutschen Bundesländern. Für die Gehaltsberechnung gelten die ostdeutschen Beitragsbemessungsgrenzen: 7.450 EUR monatlich für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der Kirchensteuersatz beträgt 9 %.

Sachsen hat sich als Standort für die Halbleiterindustrie (Dresden: „Silicon Saxony"), den Automobilbau (BMW Leipzig, Porsche Leipzig, VW Zwickau) und die Forschung etabliert. Die Gehälter sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen und nähern sich dem westdeutschen Niveau an, während die Lebenshaltungskosten weiterhin niedriger bleiben.

Eine Besonderheit in Sachsen: Arbeitnehmer zahlen einen erhöhten Beitrag zur Pflegeversicherung, da der Buß- und Bettag als Feiertag abgeschafft wurde und stattdessen ein höherer Arbeitnehmeranteil fällig wird (Zuschlag von 0,5 %). Nutzen Sie unseren Rechner für eine exakte Berechnung.

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Häufige Fragen zum Gehalt in Sachsen

Warum ist die Pflegeversicherung in Sachsen teurer?
In Sachsen wurde der Buß- und Bettag nicht als arbeitsfreier Feiertag abgeschafft. Stattdessen zahlen Arbeitnehmer einen um 0,5 Prozentpunkte höheren Beitrag zur Pflegeversicherung. Arbeitgeber zahlen entsprechend weniger. Dies verringert das Nettogehalt leicht gegenüber anderen Bundesländern.
Welche Beitragsbemessungsgrenze gilt in Sachsen?
In Sachsen gelten die ostdeutschen Beitragsbemessungsgrenzen: 7.450 EUR monatlich für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die KV/PV-Grenze von 5.175 EUR ist bundeseinheitlich.