Gehaltsrechner

Gehaltsrechner Mecklenburg-Vorpommern

Berechnen Sie Ihr Nettogehalt in Mecklenburg-Vorpommern mit Kirchensteuer 9 % und den korrekten Beitragsbemessungsgrenzen für Ostdeutschland.

Steuerdaten für Mecklenburg-Vorpommern 2026

Kirchensteuersatz

9 %

Region

Ostdeutschland

BBG Renten-/Arbeitslosenversicherung

7.450 EUR / Monat

BBG Kranken-/Pflegeversicherung

5.175 EUR / Monat

Hauptstadt

Schwerin

Gehaltsberechnung in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern mit der Hauptstadt Schwerin gehört zu den ostdeutschen Bundesländern. Für die Gehaltsberechnung gelten die ostdeutschen Beitragsbemessungsgrenzen: 7.450 EUR monatlich für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der Kirchensteuersatz beträgt 9 %.

Die Wirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns ist geprägt vom Tourismus (Ostseeküste, Rügen, Usedom), der maritimen Industrie, der Landwirtschaft und der Gesundheitswirtschaft. Die Durchschnittsgehälter liegen unter dem Bundesdurchschnitt, jedoch sind auch die Lebenshaltungskosten – insbesondere Mieten – deutlich niedriger.

Nutzen Sie unseren Gehaltsrechner, um Ihr individuelles Nettogehalt mit den korrekten Werten für Mecklenburg-Vorpommern zu berechnen.

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Häufige Fragen zum Gehalt in Mecklenburg-Vorpommern

Welche Beitragsbemessungsgrenze gilt in Mecklenburg-Vorpommern?
In Mecklenburg-Vorpommern gelten die ostdeutschen Beitragsbemessungsgrenzen: 7.450 EUR monatlich für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Für die Kranken- und Pflegeversicherung gilt die bundeseinheitliche Grenze von 5.175 EUR.
Gibt es Unterschiede bei der Gehaltsberechnung Ost/West?
Der wesentliche Unterschied ist die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung: 7.450 EUR (Ost) gegenüber 7.550 EUR (West). Dieser Unterschied wirkt sich nur bei Bruttogehältern über 7.450 EUR monatlich aus.