Gehaltsrechner

Gehaltsrechner Baden-Württemberg

Berechnen Sie Ihr Nettogehalt in Baden-Württemberg mit Kirchensteuer 8 % und den korrekten Beitragsbemessungsgrenzen für Westdeutschland.

Steuerdaten für Baden-Württemberg 2026

Kirchensteuersatz

8 %

Region

Westdeutschland

BBG Renten-/Arbeitslosenversicherung

7.550 EUR / Monat

BBG Kranken-/Pflegeversicherung

5.175 EUR / Monat

Hauptstadt

Stuttgart

Gehaltsberechnung in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg gehört zusammen mit Bayern zu den einzigen zwei Bundesländern mit einem Kirchensteuersatz von 8 % statt der üblichen 9 %. Für kirchensteuerpflichtige Arbeitnehmer bedeutet das einen kleinen, aber spürbaren Vorteil beim monatlichen Nettogehalt – je nach Gehaltshöhe ca. 5–15 EUR mehr als in anderen Bundesländern.

Als westdeutsches Bundesland gelten in Baden-Württemberg die Beitragsbemessungsgrenzen West für die Renten- und Arbeitslosenversicherung: 7.550 EUR monatlich (90.600 EUR jährlich). Für die Kranken- und Pflegeversicherung gilt die bundeseinheitliche Grenze von 5.175 EUR monatlich.

Baden-Württemberg zählt mit der Hauptstadt Stuttgart zu den wirtschaftsstärksten Bundesländern Deutschlands. Die Automobilindustrie, der Maschinenbau und die IT-Branche prägen den Arbeitsmarkt. Die Durchschnittsgehälter liegen über dem Bundesdurchschnitt, was zusammen mit dem niedrigeren Kirchensteuersatz zu attraktiven Nettogehältern führt. Nutzen Sie unseren Rechner, um Ihr Nettogehalt mit den korrekten Werten für Baden-Württemberg zu berechnen.

Netto berechnen in Baden-Württemberg

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Häufige Fragen zum Gehalt in Baden-Württemberg

Wie hoch ist die Kirchensteuer in Baden-Württemberg?
In Baden-Württemberg beträgt der Kirchensteuersatz 8 % der Lohnsteuer. Das ist 1 Prozentpunkt weniger als in den meisten anderen Bundesländern (9 %). Nur Bayern hat ebenfalls den reduzierten Satz von 8 %.
Welche Beitragsbemessungsgrenze gilt in Baden-Württemberg?
Als westdeutsches Bundesland gelten in Baden-Württemberg die BBG West: 7.550 EUR monatlich für die Renten- und Arbeitslosenversicherung und 5.175 EUR monatlich für die Kranken- und Pflegeversicherung (bundeseinheitlich).