Gehaltsrechner
Aktualisiert für 2026

Gehaltsrechner 2026: Wie viel bleibt netto?

Berechnen Sie kostenlos Ihr Nettogehalt – präzise, aktuell und mit allen Abzügen nach deutschem Steuerrecht 2026.

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Gehaltsrechner 2026: So funktioniert die Brutto-Netto-Berechnung

Unser kostenloser Brutto-Netto-Rechner berechnet, wie viel von Ihrem Bruttogehalt nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben tatsächlich auf Ihrem Konto landet. Die Berechnung basiert auf den aktuellen Steuertabellen und Sozialversicherungssätzen für 2026 nach dem Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums. Sie geben einfach Ihr monatliches oder jährliches Bruttogehalt ein, wählen Ihre Steuerklasse und Ihr Bundesland — und erhalten sofort eine detaillierte Aufschlüsselung aller Abzüge.

Steuern und Abgaben im Detail

Vom Bruttogehalt werden zunächst die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Diese setzen sich zusammen aus der Krankenversicherung (allgemeiner Beitragssatz 7,3 % plus kassenindividueller Zusatzbeitrag, durchschnittlich 1,7 % in 2026), der Pflegeversicherung (1,525 % Basisbeitrag mit Zuschlägen je nach Kinderzahl und Alter), der Rentenversicherung (9,3 % Arbeitnehmeranteil) und der Arbeitslosenversicherung (1,3 % Arbeitnehmeranteil). Die Sozialversicherungsbeiträge werden nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze erhoben.

Anschließend wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt. Dazu werden vom Bruttogehalt die Werbungskostenpauschale (1.230 EUR pro Jahr), der Grundfreibetrag (12.096 EUR in 2026) und gegebenenfalls weitere Freibeträge abgezogen. Auf das verbleibende zu versteuernde Einkommen wird dann die Lohnsteuer nach dem progressiven Einkommensteuertarif berechnet. Der Eingangssteuersatz liegt bei 14 %, der Spitzensteuersatz bei 42 % (ab ca. 68.430 EUR) und die Reichensteuer bei 45 % (ab 277.826 EUR Jahreseinkommen).

Steuerklassen im Überblick

In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen, die maßgeblich beeinflussen, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Steuerklasse I gilt für ledige, geschiedene oder verwitwete Arbeitnehmer. Steuerklasse II steht Alleinerziehenden mit dem Entlastungsbetrag zu. Steuerklasse III wählt der Ehepartner mit dem höheren Einkommen (der andere erhält Steuerklasse V). Steuerklasse IV gilt für Ehepaare mit ähnlich hohem Einkommen. Steuerklasse V erhält der Partner mit dem geringeren Einkommen in der Kombination III/V. Steuerklasse VI gilt für Nebenjobs beim zweiten Arbeitgeber — hier entfallen alle Freibeträge.

Unser Rechner berücksichtigt neben der Lohnsteuer auch den Solidaritätszuschlag (5,5 % der Lohnsteuer, aber erst ab einer Freigrenze von ca. 18.130 EUR Lohnsteuer pro Jahr) sowie die Kirchensteuer (8 % der Lohnsteuer in Baden-Württemberg und Bayern, 9 % in allen anderen Bundesländern). Die Kirchensteuer fällt nur an, wenn Sie Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft sind.

Beitragsbemessungsgrenzen 2026

Die Beitragsbemessungsgrenzen legen fest, bis zu welchem Bruttogehalt Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Für die Kranken- und Pflegeversicherung liegt die Grenze 2026 bei 5.175 EUR monatlich (62.100 EUR jährlich). Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt sie bei 7.550 EUR monatlich in Westdeutschland (90.600 EUR jährlich) bzw. 7.450 EUR in Ostdeutschland (89.400 EUR jährlich). Einkommen oberhalb dieser Grenzen wird nicht mehr für Sozialversicherungsbeiträge herangezogen — die Beiträge sind damit gedeckelt.

Neuerungen 2026 gegenüber 2025

Für das Steuerjahr 2026 gibt es mehrere relevante Änderungen: Der Grundfreibetrag steigt auf 12.096 EUR (2025: 11.784 EUR), was bei gleichen Einkommen zu etwas weniger Lohnsteuer führt. Die Beitragsbemessungsgrenzen wurden ebenfalls angehoben. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2026 bei 1,7 %. Diese Veränderungen bedeuten, dass Arbeitnehmer mit mittleren Einkommen tendenziell etwas mehr Netto vom Brutto behalten als im Vorjahr.

So nutzen Sie den Gehaltsrechner optimal

Geben Sie Ihr monatliches Bruttogehalt ein und wählen Sie Ihre Steuerklasse, Ihr Bundesland und ob Sie kirchensteuerpflichtig sind. Für eine noch genauere Berechnung können Sie optionale Angaben wie Kinderfreibeträge, eine private Krankenversicherung oder individuelle Zusatzbeiträge ergänzen. Der Rechner zeigt Ihnen sofort eine vollständige Aufschlüsselung aller Abzüge — von der Lohnsteuer über den Solidaritätszuschlag bis zu jedem einzelnen Sozialversicherungsbeitrag. So wissen Sie genau, wo Ihr Geld bleibt und können Gehaltsverhandlungen, Jobwechsel oder Steuerklassenwechsel fundiert planen.

Häufige Fragen zum Gehaltsrechner

Wie berechne ich mein Nettogehalt aus dem Bruttogehalt?
Vom Bruttogehalt werden Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) und Sozialabgaben (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) abgezogen. Der verbleibende Betrag ist Ihr Nettogehalt. Unser Rechner berücksichtigt alle aktuellen Steuersätze und Beitragsbemessungsgrenzen für 2026.
Welche Abzüge gibt es vom Bruttogehalt?
Es gibt zwei Hauptkategorien: Steuern (Lohnsteuer je nach Steuerklasse, Solidaritätszuschlag nur über Freibetrag, Kirchensteuer 8–9 %) und Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung 7,3 % + Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung ca. 1,5–2,1 %, Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %). Die genauen Abzüge hängen von Steuerklasse, Bundesland und persönlichen Faktoren ab.
Wie viel Prozent werden vom Bruttogehalt abgezogen?
Im Durchschnitt werden 35–45 % vom Bruttogehalt abgezogen. Bei Steuerklasse 1 und einem Gehalt von 3.500 EUR brutto liegt die Abzugsquote bei ca. 37–38 %. Bei höheren Gehältern steigt der Prozentsatz aufgrund des progressiven Steuertarifs. Steuerklasse 3 hat niedrigere, Steuerklasse 5 höhere Abzüge.
Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto?
Brutto ist das vereinbarte Gehalt vor allen Abzügen – der Betrag, den der Arbeitgeber als Lohnkosten kalkuliert. Netto ist das ausgezahlte Gehalt nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben – der Betrag, der tatsächlich auf Ihrem Konto landet. Die Differenz beträgt je nach Steuerklasse und Gehaltshöhe 30–50 %.
Welche Steuerklasse ist für mich die richtige?
Die Steuerklasse hängt von Ihrem Familienstand ab: Steuerklasse I für Ledige, Geschiedene, Verwitwete; II für Alleinerziehende; III/V für Verheiratete mit unterschiedlichen Einkommen (Partner mit höherem Einkommen wählt III); IV für Verheiratete mit ähnlichen Einkommen; VI für Zweitjobs. Die Wahl kann während des Jahres beim Finanzamt geändert werden.
Wie ändern sich die Abzüge 2026 im Vergleich zu 2025?
Für 2026 steigen der Grundfreibetrag auf 12.096 EUR (2025: 11.784 EUR) und die Beitragsbemessungsgrenzen (KV/PV: 5.175 EUR, RV/AV West: 7.550 EUR monatlich). Die Rentenversicherungsbeiträge liegen bei 18,6 % (9,3 % je AN/AG). Der KV-Zusatzbeitrag liegt 2026 durchschnittlich bei 1,7 %. Dies führt bei mittleren Einkommen zu leicht mehr Netto.
Was passiert, wenn ich über der Beitragsbemessungsgrenze verdiene?
Einkommen über den Beitragsbemessungsgrenzen (KV/PV: 5.175 EUR, RV/AV: 7.550 EUR monatlich) wird nicht mehr für Sozialversicherungsbeiträge herangezogen. Sie zahlen dann absolut denselben Beitrag wie jemand an der Grenze, aber prozentual weniger. Nur die Lohnsteuer steigt weiter progressiv bis zum Spitzensteuersatz von 45 % ab 277.826 EUR Jahreseinkommen.
Warum ist mein Netto bei Steuerklasse 6 so niedrig?
Steuerklasse VI gilt für Nebenjobs und den zweiten Arbeitgeber. Hier werden keine Freibeträge (Grundfreibetrag, Arbeitnehmerpauschale) berücksichtigt, sodass vom ersten Euro an Steuern anfallen – meist mit einem effektiven Steuersatz von 40–50 %. Die zu viel gezahlte Steuer wird bei der Steuererklärung erstattet, wenn beide Jobs zusammen unter dem Grundfreibetrag liegen.